Luxusimmobilie Aurach Toto Wolf
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Aurach: Häuser von Toto Wolff werden überprüft

Im Falle der Liegenschaften des bekannten Mercedes-Formel-Eins Sportchefs Toto Wolff in der Gemeinde Aurach bei Kitzbühel hat nun der Bürgermeister ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht nach einer Anzeige der Liste Fritz um den Verdacht illegaler Freizeitwohnsitze.

Toto Wolff ist kein Unbekannter: Der Österreicher ist Motorsportchef bei Mercedes, Investor und kolportierter Milliardär. In Aurach bei Kitzbühel hat Toto Wolff 2007 und 2011 Grundstücke erworben und diese mit Wohnhäusern bebaut. Das wurde mit zwei Firmen abgewickelt, die dort seit 2021 ihren Sitz haben. Die SETAI und die DATAI Immobilienverwaltung GmbH.

Unbekannte Nutzung der Luxusimmobilien

Wie die Objekte genutzt werden ist aber unklar. Das hat die Liste Fritz aufgegriffen. Inzwischen gibt es eine Anzeige von Liste-Fritz Klubobmann Markus Sint, der illegale Freizeitwohnsitze vermutet. Es müssten jedoch Hauptwohnsitze sein. Nun fragt auch die Gemeinde nach. Sie hat ein Erhebungsverfahren eingeleitet. Bürgermeister Andreas Wurzenrainer: „Hier wird geprüft, ob diese Liegenschaften nach den Bestimmungen genutzt werden oder falsch als illegaler Zweitwohnsitz.“

Fakt ist offenbar: Toto Wolff hat in Aurach keinen Hauptwohnsitz. Laut Firmenbuchauszug ist seine Adresse in Monaco. Und eine Freizeitwohnsitznutzung kommt nicht in Frage. Aurach hat bereits über 24 Prozent Freizeitwohnsitze und damit die gesetzlich vorgeschriebene Quote ums dreifache überstiegen.

Zu den aktuell 16.360 legalen werden nochmals rund 10.000 illegale Freizeitwohnsitze in Tirol vermutet.

Vertraglich Nutzung festgelegt

Zudem hat Toto Wolff beim Kauf der Liegenschaft der DATAI 2011 vertraglich gegenüber der Grundverkehrsbehörde ausdrücklich erklärt „keinen Freizeitwohnsitz“ zu errichten. Doch genau auf der DATAI sind zwei Nebenwohnsitze gemeldet, so Bürgermeister Andreas Wurzenrainer.

Aurach trat im Dezember der Verwaltungsgemeinschaft bei, der sieben Gemeinden aus dem Bezirk angehören. Im Auftrag der Bürgermeister kontrollieren eigene Kontrollorgane der Verwaltungsgemeinschaft, ob illegale Freizeitwohnsitze vorliegen.

Geschäftsführer zeigt sich verwundert

Höchst verwundert über dieses Verfahren zeigte sich der Geschäftsführer der beiden Gesellschaften, Rene Berger. Bei beiden Immobilien würden die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Nutzung eingehalten, hieß es auf Nachfrage des ORF Tirol. „Bei keiner der beiden Immobilien liegt eine mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einklang stehende Nutzung vor,“ hieß es wörtlich.

Unangenehme Post dürfte demnächst trotzdem unterwegs sein. Die Käufer müssen mittels Wohnsitzerklärung glaubhaft darlegen, wie sie diese Liegenschaften nutzen. Gesetzlich besteht eine Mitwirkungspflicht.