Der Prozess wegen des Vorwurfs der Tierquälerei war wegen der Anhörung weiterer Zeugen im Juli auf Donnerstag vertagt worden. Der Bauer erschien diesmal nicht zum Gerichtstermin, das Verfahren wurde deshalb in Abwesenheit geführt. Am ersten Prozesstag im Juli war der Bauer vom Gericht eingehend befragt worden.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe
Das Urteil lautete am Donnerstag: eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu je vier Euro. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Weil der angeklagte Bauer nicht bei Gericht erschien und ihm das Urteil erst schriftlich zugestellt wird, ist es nicht rechtskräftig.
Haltung als Tierquälerei
Der Vorwurf des Staatsanwalts lautete: Der 30-jährige Bauer habe seine neun Kühe und Jungrinder nicht regelmäßig gefüttert und getränkt, nicht täglich ausgemistet und die Kälber im Dunkeln gehalten. Diese Vorwürfe wurden auch von einem Amtstierarzt und einer Amtstierärztin durch Gutachten bestätigt.
Mangelhafte Tierhaltung
Der Vater von drei kleinen Kindern hat mit seiner Lebensgefährtin den Stall gepachtet. Er ist Nebenerwerbsbauer und arbeitet Vollzeit bei einer Baufirma. In der Früh habe er die Rinder gefüttert und jeden Abend ausgemistet, gab er bei Gericht an. Das bezweifelte die Amtstierärztin, zu viel Mist hatte sich angesammelt.
Die Tiere seien zum Teil deutlich unterernährt, das könne auch nicht mit einer bestimmten Rasse erklärt werden, wie das der Angeklagte behauptete. Die Kälber wurden zwar zweimal am Tag aus Kübeln mit Milch gefüttert, sie bekamen aber kein Wasser. Der 30-Jährige, der selbst aus einer Landwirtschaft stammt, gab vor Gericht an, er habe nicht gewusst, dass Kälber zusätzlich zur Milch auch Wasser trinken müssten.
„Kuherzieher“ verursachte Qual
Zudem warf ihm der Staatsanwalt vor, der „Kuherzieher“, ein stromführender Draht bzw. Metallbügel, der knapp über den Kühen aufgehängt wird, sei zu tief angebracht gewesen, sodass die Tiere nahezu ständig Stromschläge bekamen. Ein „Kuherzieher“ – auch Kuhtrainer genannt – wird in der Anbindehaltung verwendet, um Kühe beim Koten und Urinieren dazu zu veranlassen, einen Schritt zurückzutreten, damit der Mist in den Mistgraben und nicht auf die Liegefläche fällt. Die Kühe bekommen Stromschläge, wenn sie beim Koten den Rücken heben, ohne zurückzugehen. Diese Geräte sind in Österreich eingeschränkt und bei korrekter Verwendung erlaubt.
An den beiden Prozesstagen nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Tierschutz-Ombudsstelle des Landes als Beobachtende teil.