Blinder Mann touchiert mit falsch abgestelltem E-Scooter
ORF
ORF
Verkehr

Strengere E-Scooter-Regeln gefordert

Für blinde und sehbehinderte Menschen können E-Scooter in Städten schnell zur Stolperfalle werden, vor allem, wenn sie falsch abgestellt sind. Der Blinden- und Sehbehindertenverband forderte deshalb strengere Regeln für Betreiberfirmen.

Auch in der Landeshauptstadt Innsbruck werden E-Scooter immer wieder nicht ordnungsgemäß abgestellt. Für sehbehinderte und blinde Menschen kann das beliebte Fortbewegungsmittel so ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellen.

Sehbehindertenverband fordert gesetzliche Lösung

Mitte August war eine sehbeeinträchtigte Tirolerin über einen falsch abgestellten E-Scooter gestolpert. Dabei verletzte sie sich an der Hand und im Gesicht. „Wenn sie quer am Gehsteig stehen, fallen sie leicht um. Dann kommt es oft zu Verletzungen“, so Michael Berger, der stellvertretende Vorsitzende des Behindertenbeirats der Stadt Innsbruck. Unfälle wie jener Mitte August seien jedenfalls keine Seltenheit.

Drei E-Scooter am Straßenrand
ORF

Der Tiroler Sehbehindertenverband pocht deshalb auf eine gesetzliche Lösung und eigens ausgewiesene Parkflächen. „Wenn man ein Verkehrsmittel in einer Stadt einführt, sollte man schauen, dass man schon im Vorfeld die geeigneten Abstellflächen zur Verfügung stellt“, so Berger. Er kritisierte, dass sich die Stadt drei Jahre lang nicht um dieses Thema gekümmert habe.

Polizei: Unfall soll Denkanstoß sein

Bei der Polizei hieß es, dass vielen Menschen wahrscheinlich nicht bewusst sei, was falsch abgestellte E-Scooter verursachen können. „Vielleicht ist das auch ein Denkanstoß. Für einen blinden Menschen ist das natürlich eine absolute Gefahr“, so Daniel Mallaun, Leiter des Verkehrsreferats im Stadtpolizeikommando.

Verpflichtende Parkbuchten für Betreiber denkbar

Von der Betreiberfirma hieß es auf ORF Tirol Anfrage, dass Kundinnen und Kunden im Wiederholungsfall bei falsch abgestellten Scootern gesperrt würden. „Wir haben die Idee, an besonders exponierten Stellen der Stadt eine verpflichtende Parkbucht einzurichten, die mit einem Parkverbot mit einem Radius von 100 Metern einhergeht“, hieß es in einem schriftlichen Statement.

Man stehe dazu im Austausch mit den Verantwortlichen der Stadt. Jetzt ist also die Stadt Innsbruck gefragt. Denn nur die Städte können mit einer Verordnung dafür sorgen, dass die E-Scooter vom Gehsteig verbannt werden.