Tausende Touristen sind derzeit auf der griechischen Insel Rhodos auf der Flucht vor einem gewaltigen Waldbrand.
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Chronik

Rhodos: Diese Rechte haben Reisende

Nach den Waldbränden in Griechenland mit zehntausenden evakuierten Touristinnen und Touristen bieten viele Reiseveranstalter Reiseumbuchungen an. Die Arbeiterkammer (AK) Tirol rät, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Auch ein kostenloser Rücktritt ist in bestimmten Fällen möglich.

Bei Pauschalreisen, d.h. wenn mindestens zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – bei einem Anbieter gebucht werden, gilt laut AK Tirol grundsätzlich Folgendes: Treten am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen, haben Reisende das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Auch bei Naturkatastrophen wie Waldbränden, Erdbeben oder Überschwemmungen können außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu einem kostenfreien Rücktritt oder auch vorzeitigem Reiseabbruch berechtigen können. Das hänge vom Einzelfall ab – vor allem davon, wie schwer der jeweilige Urlaubsort betroffen ist. Es komme also darauf an, ob die konkret gebuchte Reise durch einen bestimmten Umstand, etwa schwere Waldbrände, tatsächlich wesentlich beeinträchtigt ist.

Tausende Touristen sind derzeit auf der griechischen Insel Rhodos auf der Flucht vor einem gewaltigen Waldbrand.
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Auf mehreren griechischen Inseln sind Brände ausgebrochen – etwa auf der Insel Euböa, der Halbinsel Peloponnes und auf Korfu

Reiseveranstalter für sichere Heimreise verantwortlich

Wenn bei einer Pauschalreise am Urlaubsort Umstände auftreten, durch die ein weiterer Aufenthalt unzumutbar wird – etwa weil das Hotel oder auch die nahe Hotelumgebung wegen Brandgefahr evakuiert werden müssen oder auch wenn Strände aufgrund von Brandgefahr oder sehr starker Rauchentwicklung nicht mehr genutzt werden können – ist ein vorzeitiger Urlaubsabbruch möglich.

Dann hätte man auch Anspruch auf das Entgelt für die Urlaubstage, die man bei vorzeitigem Reiseabbruch nicht mehr nutzen kann. Der jeweilige Pauschalreiseveranstalter sei zudem verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden in Sicherheit zu bringen und für eine sichere Heimreise zu sorgen. Bei Reisen, die in den nächsten Tagen starten sollen, sind unter diesen Umständen die Voraussetzungen für ein kostenfreies Storno gegeben. Schadenersatzansprüche, etwa für entgangene Urlaubsfreude, bestehen in solchen Fällen jedoch nicht.

Rücktritt vor Reise hängt von zeitlicher Nähe ab

Ebenso sei ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise erst dann möglich, wenn in zeitlicher Nähe zum Urlaubsantritt derartige außergewöhnliche Umstände auftreten. Somit werden etwa Reisen, die erst für Mitte/Ende August 2023 gebucht wurden, derzeit noch nicht kostenfrei zu stornieren sein, man werde die weitere Entwicklung noch abwarten müssen, heißt es von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Tirol. Inzwischen sind neben der Insel Rhodos weitere Gebiete in Griechenland von Bränden betroffen – mehr dazu: Weitere Brände in Griechenland.

Schwierige Situation bei Individualreisen

Bei Individualreisen, wenn man getrennte Buchungen für Hotel und Flug vorgenommen hat, ist die rechtliche Situation schwieriger und es kann kompliziert werden. Hier muss man sich getrennt mit den jeweiligen Vertragspartnern, etwa Fluglinie oder Hotel in Verbindung setzen und die konkrete Situation abklären. Wenn etwa ein Flug nicht stattfinden kann, heißt das nicht automatisch, dass das Hotel kostenfrei storniert werden kann – und umgekehrt.