Landesgericht Innsbruck
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Gericht

Freispruch von Tierquälerei für Landwirt

Am Landesgericht in Innsbruck musste sich am Mittwoch ein Bauer wegen Tierquälerei verantworten. Das Gericht fällte einen Freispruch. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft zählte eine ganze Reihe von Vergehen auf. Der Bauer soll unter anderem seine Kühe und Kälber, etwa einen neugeborenen Stier, getreten und geschlagen und nicht ausreichend versorgt haben. Tierärztliche Anweisungen sollen bei ihm auf kein Gehör gestoßen sein. Auch ließ er laut Anklage zwei Kälber während einer Hitzeperiode im vergangenen Sommer ungeschützt und ohne Wasser stundenlang in der Sonne stehen.

Unverständnis vonseiten des Bauern

Der Bauer war sich keiner Schuld bewusst, er sah nicht einmal ein Fehlverhalten ein. Dass er seinen Rindern schimmeliges Silofutter gegeben hatte, fand er nicht schlimm. Die hätten das eh nicht gefressen, meinte er. Eine Kuh, die nach dem Kalben nicht aufstehe, müsse er treten und schlagen, denn wenn sie liegenbleibe, sterbe sie. Und mit einem Strick ein mehrere hundert Kilogramm schweres Tier aufzuziehen, das funktioniere nicht.

Seine Meinung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen machte er im Gerichtssaal lautstark kund: „Ich bin ein Landwirt und ich kann tun, was ich will!“ Vor weiteren Ausführungen konnte ihn sein Verteidiger gerade noch abhalten.

Empörte Zeugin arbeitete beim Bauern

Als Zeugin gegen den Bauern sagte jene Frau aus, die dem Landwirt über ein Jahr lang im Stall geholfen hatte. Sie gab an, Mitleid mit den Tieren gehabt zu haben und schockiert über den groben Umgang des Bauern mit ihnen gewesen zu sein. Ob das Ganze Tierquälerei sei, könne sie aber nicht beurteilen, sagte sie.

Dem Gericht blieb also zu klären: Haben die Tiere dieses Bauern unnötige Qualen erleiden müssen oder wurden sie nur grob behandelt, wurden sie artgerecht oder gerade noch artgerecht gehalten? Inwieweit sind das Schlagen mit einem Stock und das Verfüttern von schimmeligem Futter strafrechtlich zu ahnden?

Prozess endete mit Freispruch

Der Richter fällte einen Freispruch. In der Urteilsbegründung sagte er, es gehe in der Landwirtschaft oft nicht anders, und er habe nicht das Gefühl, dass der Bauer die Tiere absichtlich schlecht gehalten habe. Das Urteil ist rechtskräftig.