Anstatt einer Vertragsbestätigung und Informationen zum Widerrufsrecht erhalten Betroffene im Anschluss an das Telefonat Mahnungen und Inkasso-Schreiben. Die Schweizer Firma setzt auf aggressive Methoden, um vermeintliche Konsumentinnen und Konsumenten zu Jahres-Abos für Zeitschriften zu drängen.
AK verweist auf Rücktrittsfrist
Die Firma beruft sich darauf, dass beim Telefonat ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde. „Das ist natürlich absolut unseriös und nicht zulässig. Schon die unerbetenen Werbeanrufe sind nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar“, betonen die Expertinnen und Experten der AK Tirol.
Die Arbeiterkammer Tirol rät, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen, wenn man einen unerbetenen Werbeanruf erhält. Sollte die Firma behaupten, ein mündlicher Vertrag sei abgeschlossen worden, empfehlen Experten, umgehend schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängerung des Rücktrittsrecht gelten machen
Wenn die 14-tägige Rücktrittsfrist übersehen wurde, sollte man sich auf die Verlängerung des Rücktrittsrechts berufen, da weder eine Vertragsbestätigung noch Informationen zum Widerrufsrecht übermittelt wurden. Zudem sollte man Anzeige bei der Fernmeldebehörde wegen unerbetener Werbeanrufe erstatten.