Schriftzug Oberlandesgericht und Landesgericht
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Gericht

Bis zu 17 Kilo: Junge Drogenhändler verurteilt

Am Landesgericht Innsbruck ist am Freitagvormittag ein Drogenprozess mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Drei junge Tiroler hatten fast ein Jahr lang Cannabis importiert und im Großraum Innsbruck verkauft. Wegen ihrer bereits verbüßten U-Haft wurden sie bedingt entlassen.

Sogar Staatsanwalt Robert Mader musste staunen – nicht nur wegen der sehr großen Mengen Cannabis, die die drei Angeklagten im Bezirk Innsbruck-Land verkauft hatten. „Es sind nicht die Leute, die normalerweise auf der Anklagebank sitzen“, sagte er in seinem Schlussplädoyer. Die drei jungen Tiroler sind alle Anfang 20 und haben teilweise gerade erst ihren Zivildienst oder eine Lehre hinter sich. Sie hätten also Zukunftsaussichten.

Seit längerem hatten die drei selbst schon regelmäßig in geringeren Mengen Cannabis konsumiert. Als er nur mehr wenig Geld hatte, habe er entschieden, das Suchtgift über das Darknet zu bestellen, gab einer der drei Beschuldigten am Freitag vor Gericht an. Das habe er in der Schulzeit gelernt.

„Gelegenheit macht Dealer“

Anfangs seien es ein paar hundert Gramm gewesen. Dann sei das Ganze außer Kontrolle geraten. Über Spanien und Mittenwald hätten zuerst zwei der drei das Suchtgift nach Tirol importiert, der dritte Angeklagte sei später dazu gekommen. Rund 14 und 17 Kilogramm seien es insgesamt gewesen, heißt es in der Anklage. Dabei handle es sich um „übergroße Mengen, eine wirklich ernsthafte Gefahr für die Bevölkerung“, führte Staatsanwalt Mader aus.

Landesgericht Innsbruck
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Am Landesgericht Innsbruck mussten sich am Freitag drei junge Tiroler wegen Drogenhandels verantworten

Schließlich verkauften sie das importierte Suchtgift in der Umgebung von Innsbruck, Teile davon konsumierten sie selbst. In der Folge hätten sie ein „gutes Geschäft“ gemacht, aber auch den Überblick verloren. „Gelegenheit macht Diebe“, heiße es üblicherweise, so der Staatsanwalt. In diesem Fall könne es sinngemäß heißen: „Gelegenheit macht Dealer“.

Im Herbst 2022 wurden die drei Angeklagten dann festgenommen. Vor der Polizei waren sie sofort umfassend geständig und trugen zur Aufklärung der Strafsache bei. Auch vor Gericht zeigten sie sich am Freitag reumütig. „Die Aktion war eine riesengroße Dummheit“, meinten sie vor der Richterin und den zwei Schöffen. Während der U-Haft hätten sie darüber nachdenken können und ihre eigene Sucht, unter anderem durch Behandlung und Beratung, überwunden. „Das hat sehr gut getan“, so einer der Angeklagten. Dabei soll es auch bleiben, versichern sie.

Mildes Urteil wegen Geständnis und Alter

Die Grenzen seien zwar massiv überschritten worden, doch ihre Chancen in der Zukunft seien gut, sagten auch die zwei Verteidiger in ihren Schlussplädoyers. Daher sei es wichtig, ihnen ihr Leben nach der Haft nicht zu verbauen. Die Angeklagten hätten bereits Jobzusagen und wollen teilweise ihre Lehrabschlussprüfung bzw. die Matura nachholen. Außerdem hätten alle drei ein familiäres Umfeld und ein Auffangbecken. Davon zeugte auch der stark gefüllte Gerichtssaal mit vielen Angehörigen.

Nach etwas mehr als einer Stunde Verhandlung war das Beweisverfahren ohne Zeuginnen oder Zeugen beendet. Die drei Angeklagten bekannten sich schuldig. Auch weil die drei jungen Erwachsenen keine Vorstrafen hatten, erging gegen 11.00 Uhr ein mildes Urteil. Die neun Monate U-Haft wurden bei der Strafe berücksichtigt. Alle drei wurden bedingt entlassen und konnten nach Hause gehen. Sie müssen jedoch Geldbeträge zurückbezahlen. Wegen des Drogenhandels als Teil einer kriminellen Vereinigung hätte das Strafausmaß bis zu 15 Jahre Haft betragen können. Das Urteil ist rechtskräftig.