Von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) hieß es am Dienstagnachmittag in einer Aussendung, „die Bevölkerung im Mittelgebirge ist verunsichert und in Sorge. Wir wollen kein Risiko eingehen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem mehrfach im Siedlungsgebiet gesichteten Tier um einen Wolf handelt, geben wir einen Wolf zum Abschuss frei“. Am Wochenende gab es Berichte und Filmaufnahmen von einem Tier im Bereich des Natterer Bodens bzw. im Bereich der Justizvollzugsanstalt bei Völs – mehr dazu in Mögliche Wolfssichtungen bei Innsbruck.
Die Verordnung gilt für einen Wolf, wobei dieser für den Abschuss nicht näher bestimmt werden muss. Es muss also nicht zwangsläufig das zuletzt gesichtete Tier sein, bei dem ohnehin ungeklärt ist, ob es sich um einen Wolf handelt. Die Abschussverordnung umfasst ein definiertes Gebiet im westlichen Mittelgebirge bei Innsbruck.
Kein Genmaterial gefunden
Kein Ergebnis habe die Suche nach Losung oder Haaren für eine genetische Untersuchung ergeben, hieß es in der Landesaussendung. Bislang sei bei der Behörde auch keine Meldung einer Hundehalterin oder eines Hundehalters über einen entlaufenen oder freilaufenden Hund in diesem Gebiet eingegangen.
Weitere Abschussverordnung für das Ötztal
Im Ötztal wird nach einem Rissereignis im Gemeindegebiet von Sölden ein sogenannter „Schadwolf“ zum Abschuss freigegeben. Nach einem Riss auf einer Alm im Obergurgl sei hier ein Wolf nachgewiesen worden. Ende Juni sei zudem ein Wolf im Gemeindegebiet von Längenfeld vom Auto aus auf der Straße gefilmt worden.
Die derzeit noch geltende Abschussverordnung aufgrund von Rissereignissen in Umhausen läuft laut dem Land am 14. Juli nach acht Wochen aus. In Osttirol seien derzeit noch fünf Abschussverordnungen in Kraft. Geschossen wurde in Tirol bis jetzt kein einziger Wolf.