Blick auf Innsbruck
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Innsbruck: Tausende Wohnungen stehen leer

Tausende Innsbrucker Wohnungen stehen leer. Das zeigt das Monitoring der Stadt Innsbruck. Besonders häufig sind es neu errichtete Wohnungen, vor allem wenn sie von privaten oder gewerblichen Bauträgern errichtet werden.

Das Referat für Gebäude und Wohnungsregister (GWR) nimmt die Wohnungen der Tiroler Landeshauptstadt unter die Lupe, etwa was Nutzungsart, Fläche und Meldedaten betrifft. Mit 1. Juli wurden die Zahlen neu ausgewertet, und da zeigte sich, dass von den 2022 fertiggestellten Wohnungen, die sich seit mindestens einem halben Jahr im Monitoring befanden, 12,9 Prozent leer standen, nämlich 100 von 776. Nur neun davon entfielen auf gemeinnützige Bauträger, die meisten leerstehenden Wohnungen hatten gewerbliche und private Bauträger.

Drei Männer
IKM/K. Rudig
Mathias Behmann (Referat für Statistik und Berichtswesen), Bürgermeister Georg Willi (Grüne) und Manfred Hirsch (Referat Gebäude- und Wohnungsregister) (v. l. n. r.)

Von den insgesamt fast 78.791 Innsbrucker Wohnungen sind 35.457 seit mindestens einem halben Jahr im Monitoring. Von diesen stehen über 3.071 seit mindestens einem halben Jahr leer, das entspricht einer Leerstandsquote von 8,7 Prozent. Die 3.071 Wohnungen entsprechen in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils Saggen. Eine Hochrechnung auf den gesamten Innsbrucker Wohnungsleerstand ausgehend von den jetzt bekannten Zahlen hält man im GWR nicht für zulässig.

Fehlende Wohnsitzmeldung ausschlaggebend

Als leerstehend wird eine Wohnung gewertet, wenn über mindestens sechs Monate weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet ist. Fehlende Wohnsitzmeldungen sind für die Stadt aber auch ein Indiz für eine mögliche Kurzzeitvermietung, etwa über Airbnb.

Referat wurde 2019 gegründet

Das Referat GWR wurde 2019 gegründet, um unter anderem qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand durchzuführen. Dafür aktualisiert das GWR laufend den Status aller Gebäude und Wohnungen. Zentral dabei sind der Abgleich mit dem Melderegister und die Übermittlung der bereinigten Daten an das Referat für Statistik und Berichtswesen. Generell werden Wohnungen, bei denen seit mindestens sechs Monaten weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet war, als leer gezählt. Ein besonderes Augenmerk wird auf falsche Angaben zu den Gebäudeeinheiten, den „Klärungsfällen“, gelegt.

Eigentümer müssen leerstehende Objekte melden

In Tirol wurde am 1. Jänner eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen eingeführt. Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. Bis spätestens 30. April 2024 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer melden, wenn ihre Wohnung mindestens ein halbes Jahr leer steht.