Blick auf Kitzbühel
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Gericht

Benützungsverbot für „Russenvilla“

Das Landesverwaltungsgericht hat die Benützung einer Kitzbühler Villa untersagt, die offenbar als Freizeitwohnsitz gedient hat. Eigentümerin der Luxusimmobilie ist eine Investmentfirma, hinter der ein Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin stehen soll. Auch dessen Tochter soll sich in dem Kitzbüheler Anwesen aufgehalten haben.

Ins Rollen gekommen war die Causa durch einen Hinweis an die Stadt Kitzbühel, dass in der Villa am Oberleitenweg auch Maria Woronzowa, die ältere Tochter Putins, sowie ihr Mann residieren sollen. Die Immobilie soll laut einem internationalen Recherchenetzwerk mit Geldern des russischen Oligarchen Arkadi Rotenberg gekauft worden sein – mehr dazu in Sanktionierter Oligarch soll Haus in Kitzbühel gezahlt haben.

Bewilligt ist es als „Wohnhaus für ständigen (ganzjährigen) Wohnbedarf“. Wie das Landesverwaltungsgericht in einer Medieninformation mitteilte, sei die Villa aber unstrittig von mehreren Gästen zu Freizeit- und Urlaubszwecken genutzt worden.

Das Landesverwaltungsgericht untersagte deshalb die Benützung der Villa in dieser Form. Das Gericht bestätigte damit einen Bescheid vom April, gegen den die Investmentfirma aus Zypern Beschwerde erhoben hatte. Das Landesverwaltungsgericht stellte in der Entscheidung fest, dass seit dem Eigentumserwerb im Jahr 2013 keine Wohnsitzmeldung an der Adresse erfolgte. Seit ein paar Jahren wurde jedoch eine Freizeitwohnsitzpauschale für das Anwesen entrichtet. Für das Landesverwaltungsgericht stand damit fest, dass die Villa illegal als Freizeitwohnsitz genutzt wurde.

„Mitwirkung“ der Eigentümerfirma nicht erfüllt

Das Landesverwaltungsgericht betonte zudem, dass die Eigentümerfirma keinerlei Beweis für eine ganzjährige Wohnnutzung der Immobilie erbringen konnte. Darüber hinaus gebe es eine Verpflichtung, an der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken. Dieser Mitwirkungspflicht sei die Investmentfirma nicht nachgekommen.

Andererseits habe diese in ihrer ersten Stellungnahme sogar einen Antrag angeführt, mit dem sie um einen Freizeitwohnsitz ansuchte. Auch dadurch sah sich das Landesverwaltungsgericht bestätigt. Der Antrag auf einen Freizeitwohnsitz an der Adresse am Oberleitenweg sei von der Behörde inzwischen ebenfalls abgelehnt worden.

Liste Fritz kritisiert Untätigkeit von Gemeinde und Land

Die Oppositionspartei Liste Fritz verbuchte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts als Erfolg für die eigene Beharrlichkeit. Bereits vor mehr als einem Jahr habe er die Stadt Kitzbühel über Gäste in der Villa aus dem mutmaßlichen Umfeld Putins informiert, so Klubobmann Markus Sint am Freitag in einer Aussendung. Damals habe er auch darauf hingewiesen, dass das Anwesen offenbar illegal als Freizeitwohnsitz genutzt werde.

Die Villa sei allerdings bereits 2013 von der zypriotischen Firma um 10,8 Millionen Euro gekauft worden, seither sei niemand dort mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen. Jahrelang sei das dem Kitzbüheler Bürgermeister Klaus Winkler (ÖVP) als Meldebehörde nicht aufgefallen. Dabei habe die Stadt sogar dafür eine Freizeitwohnsitzabgabe kassiert, obwohl die Immobilie nur als ständiger Wohnsitz genutzt werden dürfte, so Sint weiter. Auch das Land sei in der Causa trotz einer entsprechenden Landtagsanfrage untätig geblieben, so die Kritik der Liste Fritz.