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Kartenzahlung: AK droht MPreis mit Klage

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) droht dem Tiroler Handelskonzern MPreis wegen einer bargeldlosen Filiale in der Innsbrucker Innenstadt mit einer Klage. Für AK-Präsident Erwin Zangerl ist diese Praxis rechtlich nicht nachvollziehbar. Laut MPreis handle es sich lediglich um ein Pilotprojekt.

Seit Beginn des Jahres werde im MPreis in der Museumstraße nur mehr Kartenzahlung akzeptiert. „Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde beauftragt, MPreis abzumahnen. Erfolgt seitens der Lebensmittelkette kein Einlenken, geht der Fall vor Gericht“, hieß es vonseiten der AK Tirol.

MPreis verweist auf Pilotprojekt

Zangerl betonte, dass der Zahlungsverkehr mittels Bargeld erhalten bleiben müsse und „nicht aus Gründen von konzerninterner Kostenminimierung eingeschränkt werden“ dürfe. Er wertete die „Geschäftspraxis“ als weiteren „Schritt in Richtung Abschaffung der Bargeldzahlung bzw. des Bargelds“. MPreis will das bis Ende des Jahres anberaumte Pilotprojekt nun gemeinsam mit dem Projektpartner Mastercard rechtlich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise prüfen.

Bei MPreis verwies man auf ORF-Anfrage darauf, dass man niemanden bevormunden wolle und darum auch weiterhin das „klassische Bezahlsystem“ anbieten wird. In den beiden betroffenen Filialen gebe es auch „Baguette“-Standorte. „Die Waren dort können bar bezahlt werden und im Fall auch eine Gutscheinkarte für den Einkauf im MPreis erworben werden“, hieß es in einem schriftlichen Statement der Geschäftsführung.

Vorgangsweise laut AK nicht nachvollziehbar

In Österreich ergebe sich durch mehrere Gesetze die „grundsätzliche Verpflichtung, Geld anzunehmen“, so die AK Tirol. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe zudem etwa am Beispiel von Onlineshops bereits entschieden, dass die zu starke Einschränkung von erlaubten Zahlungsarten nicht zulässig sei, es müsse nämlich ausreichende Wahlmöglichkeit zwischen Zahlungsmitteln geben, argumentierte Zangerl. Damit sei der Ausschluss eines gesetzlichen Zahlungsmittels wie Bargeld, das noch dazu absolut verkehrsüblich sei, rechtlich nicht nachvollziehbar.

Erwin Zangerl
AK Tirol
Erfolge von MPreis kein Einlenken, gehe der Fall laut AK-Chef Zangerl vor Gericht

Mit dem Abmahnverfahren könne MPreis nun eine Unterlassungserklärung abgeben und das System wieder auf Bargeldzahlung umstellen. Sollte das nicht geschehen, will Zangerl eine Klärung durch ein Gericht erwirken.

Angebot werde gut angenommen

Das Angebot in den Filialen werde „sehr gut angenommen“, hieß es von MPreis. „Aufgrund der direkten Universitäts- und Schulnähe bedienen wir in diesen Märkten großteils junge Kunden, die bargeldlose Bezahlung häufig bevorzugen“, so der Konzern. Anders sah das Zangerl: „Gerade besonders schützenswerte Gruppen unserer Gesellschaft wie Kinder, die noch gar keine Bankomat- oder Kreditkarten besitzen, oder ältere Menschen, die im Umgang mit digitalen Zahlungsmitteln nicht immer sicher sind, darf der Zugang zu Gütern des täglichen Bedarfs nicht erschwert werden, indem ich ihnen die Bezahlung verweigere.“

Die FPÖ nahm das zum Anlass, einmal mehr die Verankerung des Bargeldes in der Verfassung zu fordern. „Gäbe es den von uns Freiheitlichen seit Langem geforderten Schutz des Bargeldes und die Pflicht auf Bargeldannahme in der Verfassung, wie es erst vor Kurzem die Slowakei sichergestellt hat, wären die aktuellen Maßnahmen der Arbeiterkammer Tirol gar nicht notwendig, da diese Bargeldverweigerung dieses Unternehmens schlichtweg verfassungswidrig wäre“, sagte Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Wurm in einer Aussendung.