Zelt steht auf Bergwiese
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Biwakieren auf Berg nur teilweise erlaubt

In Österreich ist das Campen und Zelten außerhalb von Campingplätzen in den meisten Fällen verboten. Je nach Bundesland gibt es hier unterschiedliche Regelungen, darauf weist der Alpenverein hin. Ausdrücklich nicht erlaubt ist das Übernachten in Wäldern – außer der Grundeigentümer gibt seine Zustimmung.

Gerade nach der Pandemie würden die Berge immer mehr Menschen anziehen, die Erholung in der Natur suchen, zeigte sich der Alpenverein erfreut. So hätten Outdoor-Aktivitäten und Bergsport im Allgemeinen viele positive Aspekte, allerdings erhöhe dieser Trend den Druck auf die Alpen und führe manchmal auch außerhalb der bekannten Tourismusgebiete zu Schwierigkeiten. Das geschehe beispielsweise dort, wo Menschen das Bedürfnis verspüren würden, abseits der etablierten Infrastruktur in der Wildnis zu nächtigen.

Doch im Gegensatz zu Skandinavien existiert in Österreich keine Rechtsgrundlage, die das Zelten in freier Wildbahn erlaubt. Die Regulierungen sind eher restriktiv und variieren stark von Bundesland zu Bundesland.

Wildcampen im Wallis unter dem Petit Clocher du Portale
Alpenverein/Thomas Wanner

Campieren im Wald in Österreich illegal

Das österreichische Forstgesetz aus 1975 gewährleistet zwar landesweit das Recht auf freien Zugang zu Wäldern, doch „das Lagern bei Dunkelheit/Zelten“ ist ausdrücklich ausgeschlossen. Damit ist das Campen im Wald in ganz Österreich illegal, es sei denn, der Grundstückseigentümer hat ausdrücklich seine Zustimmung gegeben, wprauf der Alpenverein hinwies.

Regionale Unterschiede bei Zelten außerhalb des Waldes

Je nach Bundesland gebe es in Österreich unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Gebiete oberhalb der Baumgrenze, betonte Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung für Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein.

In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen nicht erlaubt und kann bei Verstößen zu hohen Strafen führen. In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg gibt es kein landesweites explizites Verbot des Wildcampens, allerdings können die Gemeinden Einschränkungen vornehmen. Eine vorherige Klärung sei deshalb ratsam, empfiehlt Dagostin.

Zelt steht auf Bergwiese
Das Zelten außerhalb von Campingplätzen ist teilweise erlaubt

Sollten die geplanten Übernachtungsplätze in Schutzgebieten liegen, platzt nach Angaben des Alpenvereins auch in diesen Bundesländern der Traum von einer Nacht unter freiem Himmel. Für Informationen und Auskünfte stehen die zuständigen Schutzgebietsverwaltungen, Naturschutz- und teilweise auch Tourismusabteilungen der jeweiligen Landesregierungen oder Bezirksverwaltungen zur Verfügung.

Online gibt es eine detaillierte Übersicht über die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Notbiwak in ganz Österreich erlaubt

Wer in den Bergen nächtigen will, sollte das am besten in einer der vielen Berghütten tun, rät der Alpenverein. Wer jedoch aufgrund einer Verletzung oder eines plötzlichen Wetterumschwungs gezwungen wird, draußen zu übernachten, müsse keine negativen Konsequenzen befürchten. Ein ungeplantes alpines Notlager (Notbiwak) sei in ganz Österreich zulässig.

Ein oft tabuisiertes Thema, das gerade beim Wildcampen dringlich wird, ist die Notdurft in der Natur. Der Alpenverein will dazu beitragen, den empfindlichen Hochgebirgsraum zu schützen und Konflikte mit den anderen Bewohnern dieses Lebensraums zu vermeiden. Unter dem Motto „Alles Wurst?!“ gibt der Alpenverein auf seiner Homepage Tipps für den Notfall und macht Naturliebhaberinnen und -liebhaber darauf aufmerksam, dass ihre Hinterlassenschaften die Ökosysteme in den Alpen empfindlich verändern können. Zum Beispiel brauchen Taschentücher bis zu fünf Jahre, um zu verrotten.