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Politik

Gesetzesanlauf für Innsbrucker Prozenthürde

Nach der Mehrheit im Innsbrucker Gemeinderat für die Einführung einer Vier-Prozent-Hürde bei Gemeinderatswahlen könnte die schwarz-rote Regierungskoalition in Tirol noch vor dem Sommer die notwendige Gesetzesänderung angehen. Die Innsbrucker Gemeinderatswahlordnung ist ein Landesgesetz.

Der ÖVP-Klubobmann im Tiroler Landtag, Jakob Wolf, sieht das Votum im vergangenen Innsbrucker Gemeinderat als Auftrag, den Wunsch aus der Landeshauptstadt per Landesgesetz umzusetzen. Eine solche Prozentklausel gibt es sonst nirgends in Österreich bei Gemeinderatswahlen, wenn man von Wien absieht, wo die Gemeinderatswahl zugleich Landtagswahl ist. Wolf verweist darauf, dass eine Vier-Prozent-Hürde bei Wahlen sonst aber durchaus üblich sei.

Damit es sich für die nächste Gemeinderatswahl in Innsbruck noch rechtzeitig ausgeht, die regulär im kommenden Frühjahr stattfindet, könnte sich der ÖVP-Klubobmann noch vor der Sommerpause heuer einen Anlauf für die notwendige Änderung der Innsbrucker Gemeinderatswahlordnung vorstellen. Die Novelle soll aus seiner Sicht bald in Begutachtung gehen. Ein Beschluss im Landtag könnte dann noch heuer erfolgen.

Koalitionspartner SPÖ signalisiert Zustimmung im Landtag

Der SPÖ-Vorsitzende Georg Dornauer kann sich die Einführung einer Vier-Prozent-Hürde in Innsbruck ebenfalls vorstellen, obwohl die SPÖ-Führung in der Landeshauptstadt eine solche vehement ablehnt. Dornauer glaubt, dass es in den Reihen seiner Partei Geschlossenheit in dieser Frage geben werde. Dornauer argumentiert wie die Volkspartei damit, dass das politische Spektrum in Innsbruck mit mehr als zehn Listen und Fraktionen völlig zersplittert ist, was Probleme für die Regierbarkeit bringe.

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Die Vier-Prozent-Hürde für Innsbruck muss im Landtag beschlossen werden, die Gemeinderatswahlordnung der Landeshauptstadt ist ein Landesgesetz

Kritiker sehen Ausschluss kleiner und neuer Listen

Für die Einführung einer Vier-Prozent-Hürde hatten im Innsbrucker Gemeinderat neben der ÖVP vor allem auch die Freiheitlichen, die Liste „Für Innsbruck“ und NEOS gestimmt, die aktuell mit zwei Gemeinderatssitzen im Stadtparlament vertreten sind. Dagegen war die Innsbrucker SPÖ-Spitze, die Grünen sowie die Grün-Abspaltung „Lebenswertes Innsbruck“ und zwei Kleinfraktionen mit nur einem Sitz derzeit.

Die Kritiker sehen durch die Prozentklausel eine Einschränkung der politische Vielfalt. Betroffen seien kleine Listen, aber vor allem auch neue Gruppierungen, die in den Innsbrucker Gemeindrat einziehen wollen. Für sie werde es in Zukunft schwieriger, überhaupt politisch Fuß zu fassen und sich dann auch im Gemeinderat zu etablieren. Die Probleme in der Innsbrucker Stadtpolitik seien zudem nicht auf die Kleinfraktionen zurückzuführen, sondern auf die Grabenkämpfe zwischen den großen Fraktionen, so ein weiteres Argument gegen die Vier-Prozent-Hürde.

Knapp zweieinhalb Prozent reichten für Sitz im Gemeinderat

Bei der letzten Innsbrucker Gemeinderatswahl im Jahr 2018 reichten 2,38 Prozent der Stimmen für den Einzug in den Gemeinderat. In absoluten Zahlen waren es 1.220 Stimmen, mit denen die Alternative Liste Innsbruck gerade noch einen Sitz erreichen konnten. Daneben gibt es aktuell noch drei weitere Listen, die nur einen Sitz im 40-köpfigen Innsbrucker Gemeinderat haben. Allerdings lag auch die Wahlbeteiligung bei der Wahl 2018 nur bei 50 Prozent, was die notwendige Stimmenanzahl für den Sprung in den Gemeinderat sinken ließ.