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Wirtschaft

GemNova: Sanierungsplan weiter offen

Bei einem Verhandlungstermin im Insolvenzverfahren des Dienstleistungsunternehmens des Gemeindeverbandes GemNova am Landesgericht Innsbruck ist eine Abstimmung über den eingebrachten Sanierungsvorschlag vertagt worden. Die angebotene Quote von 30 Prozent wird als zu niedrig angesehen. Im Raum stehen auch Versäumnisse der Geschäftsführung.

Insgesamt haben 115 Gläuber ihre Forderungen in der Höhe von fast 6,7 Millionen Euro angemeldet. Anerkannt wurden bei der Tagsatzung am Mittwoch 5,4 Millionen Euro.

Höhere Quote angestrebt

Schon vor der Verhandlung war klar, dass das Angebot der Schuldnerin von 30 Prozent keine Mehrheit unter den Gläubigern erhalten werde. Die Schuldnerin müsse das Angebot deutlich nachbessern, hieß es vom Alpenländischen Kreditorenverband. Dieser zitiert den Richter, der erklärte, dass die angebotene Quote „nicht angemessen ist“. Erwartet wird eine Quote zwischen 80 und 100 Prozent.

Fragen zu Versäumnissen der Geschäftsführung

Es liege auf der Hand, dass die GemNova über Jahre hinweg unterkapitalisiert war und somit auch Versäumnisse der Entscheidungsträger herauszuarbeiten seien. „Aufgrund allfälliger Versäumnisse könnten Haftungen der Geschäftsführer und der Gesellschafterin bestehen!“, teilte der AKV mit.

Der Kreditschutzverband 1870 verweist ebenfalls darauf, dass bei einem Scheitern der GemNova-Sanierung Ansprüche gegen den Tiroler Gemeindeverband als Eigentümerin, gegen die von den angebotenen Dienstleistungen profitierenden Gemeinden und gegen die Geschäftsleitung geltend gemacht würden.

Wurde Insolvenz rechtzeitig beantragt?

Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, sagt: „Der Sanierungsverwalter und der KSV1870 gehen übereinstimmend davon aus, dass der GemNova Dienstleistungs GmbH wesentliche Ansprüche aufgrund der Verletzung von Kapitalerhaltungsvorschriften zustehen. Ebenfalls stehen Versäumnisse der Geschäftsleitung in Bezug auf eine gesetzlich gebotene, frühere Insolvenzantragstellung im Raum.“

Laut AKV gehe der Insolvenzverwalter davon aus, dass der Insolvenztatbestand schon seit Jahren vorliege. Das jahrelange zu günstige Anbieten von Dienstleistungen stelle im Ergebnis eine unzulässige Einlagenrückgewähr dar, die den Gemeindeverband rückzahlungspflichtig mache. „Eine vorsichtige Schätzung des Insolvenzverwalters hält Ansprüche der GemNova GmbH aus diesem Rechtsgrund in Millionenhöhe für wahrscheinlich!“, teilte der AKV mit.

Die nächste Verhandlung findet am 28. Juni statt.