Karl Innerebnerweg Demo Letzte Generation
zeitungsfoto.at
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Chronik

Polizei durfte Klima-Aktion nicht auflösen

Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppierung „Letzte Generation“ haben Dienstagfrüh in Innsbruck wieder Straßen blockiert. Betroffen war der Stadtteil Hötting. Der Unmut unter den Autofahrern war groß. Die Polizei betonte, dass sie keine rechtliche Möglichkeit für ein Auflösen der Aktion gehabt habe.

Gegen 8.00 Uhr positionierten sich die Klima-Aktivistinnen und Aktivisten an vier Standorten. Sie blockierten die Höttinger Auffahrt, den Speckweg, die Riedgasse und den Karl Innerebnerweg, so die Polizei. Damit brachten sie den Verkehr auf umliegenden Straßen zum Erliegen.

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Die Katze fand offenbar Gefallen an der autofreien Zeit

Forderung nach Tempo 100 auf Autobahnen

Die Demonstrierenden forderten Tempo 100 auf Österreichs Autobahnen und einen Bohrstopp nach Öl und Gas. Die „Letzte Generation“ wurde diesmal von den „Scientists for Future“ unterstützt. Es wurden Sitzstreiks abgehalten. Einige Menschen klebten sich auch auf der Fahrbahn an. Es kam laut Polizei zu zahlreichen Unmutsäußerungen seitens der Autofahrer, aber niemand sei handgreiflich geworden. Die Demos lösten sich gegen 9.30 Uhr auf.

In dieser Woche ist mit weiteren Straßenblockaden zu rechnen, wo und wann sie stattfinden werden, will die „Letzte Generation“ nicht bekanntgeben.

Keine rechtliche Möglichkeit für Auflösung durch Polizei

Zwar sei diese Versammlung nicht – wie im Versammlungsgesetz vorgesehen – 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde angezeigt worden, allerdings sei nach einer laufenden Beurteilung der aktuellen Lage vor Ort durch die Versammlungsbehörde eine rechtliche Möglichkeit für eine Auflösung der Versammlung nicht gegeben gewesen, teilte die Polizei am Nachmittag mit.

„Eine behördliche Auflösung und eine womöglich zwangsweise Durchführung dieser Auflösung kann nur nach strengster Abwägung der beeinträchtigten Rechtsgüter mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stattfinden, und nur dann, wenn es zu massiven Behinderungen oder Störungen kommt. Lokale Behinderungen und Wartezeiten (im Stau) für Drittbeteiligte sind, so die Rechtsprechung, keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Behörde, eine Versammlung aufzulösen“, hieß es.

Anzeige wegen Übertretung nach dem Versammlungsgesetz

Dass eine Versammlung spontan und nicht wie gesetzlich vorgesehen 48 Stunden vorher gemeldet wird, sei dabei irrelevant. „Auch nicht angemeldete Versammlungen müssen – nach der einschlägigen Judikatur – stattfinden dürfen.“ Allerdings werden alle an der Blockade beteiligten Personen von der Polizei wegen einer Übertretung nach dem Versammlungsgesetz angezeigt.