Uschi Schwarzl bei Kreuzung zum Rechtsabbiegen für Fahrräder bei Rotlicht
IKM/Bär
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Verkehr

Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Radfahrer

In Innsbruck ist nun an einer Kreuzung für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rotlicht erlaubt worden. Gesetzlich ist das seit Oktober des Vorjahres möglich. In Innsbruck sollen nun weitere Kreuzungen daraufhin überprüft werden.

Ab sofort ist das Rechtsabbiegen bei roter Ampel an der Kreuzung Reichenauer Straße/Prinz-Eugen-Straße/Andechsstraße für Radfahrerinnen und Radfahrer erlaubt. Darauf weist nun auch die erste grüne Abbiegetafel Innsbrucks hin. Möglich ist das durch eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit dem 1. Oktober 2022 das Rechtsabbiegen für Fahrradfahrende an geeigneten Kreuzungen erlaubt.

Weitere Kreuzungen sollen freigegeben werden

Nach einer Beobachtungs- und Evaluierungsphase prüft die Stadt Innsbruck weitere geeignete Standorte, die das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen. Im ersten Schritt würden Kreuzungen freigegeben, deren Fahrbeziehungen die nahtlose Mündung einer Radweganlage in die nächste erlauben, heißt es in einer Aussendung der Stadt. Nach einer Beobachtungs- und Evaluierungsphase solle die Umsetzung ehestmöglich erfolgen.

Uschi Schwarzl bei Kreuzung zum Rechtsabbiegen für Fahrräder bei Rotlicht
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Stadträtin Uschi Schwarzl bei der Kreuzung in der Reichenauer Straße

Radfahrer müssen auf Fußgänger achten

Die Innsbrucker Verkehrsstadträtin Uschi Schwarzl (Grüne) sieht in der neuen Möglichkeit einen wichtigen Schritt für eine weitere Attraktivierung des Radverkehrs. So könne man den Radverkehr schneller, flüssiger und sicherer gestalten. Wichtig sei vorausschauendes und vorschriftsmäßiges Radfahrverhalten, so Schwarzl. Die Sicherheit querender Fußgängerinnen und Fußgänger müsse jederzeit gegeben sein.