Asylerber
ORF
ORF
Politik

Asylbehörde verteidigt Abschiebung

Nach der Abschiebung eines in Tirol arbeitenden und gut integrierten Kurden in Rum bei Innsbruck verteidigt die Behörde ihr Vorgehen. Nach der polizeilichen Abholung des Mannes war scharfe Kritik laut geworden.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) begründete am Freitagabend die Abschiebung des Mannes mit dem rechtskräftig abgeschlossenen negativen Asylverfahren.

Einspruch gegen ersten negativen Bescheid

In der Stellungnahme hieß es außerdem: „Herr D. reiste im Juli 2019 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag). Die Prüfung jedes Asylverfahrens erfolgt im Rahmen eines umfassenden, individuellen und objektiven Ermittlungsverfahrens vor dem BFA. Das Ziel des Asylverfahrens ist es, zu klären, ob die Voraussetzungen für internationalen Schutz gegeben sind oder nicht. Automatisch mit geprüft wird dabei neben den Voraussetzungen für Asyl auch immer, ob der betreffenden Person subsidiärer Schutz oder ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen zuzuerkennen ist.“

Beschäftigungsbewilligung wurde erteilt

Im konkreten Fall erließ das BFA bereits im September 2019 einen vollinhaltlich negativen Bescheid, gegen den in weiterer Folge Beschwerde eingebracht wurde. Noch während des laufenden Beschwerdeverfahrens wurde dem Genannten eine Beschäftigungsbewilligung erteilt und er war in einem Gastronomiebetrieb in Innsbruck als Koch tätig.

Bundesverwaltungsgericht bestätigte BFA

"In der Stellungnahme hieß es außerdem:
Im Fall von Herrn D. bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Februar 2023 – nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung – die Entscheidung des BFA und hielt in seinem Erkenntnis fest, dass die Rückkehrentscheidung auch in Anbetracht der aktuellen Beschäftigung von Herrn D. zulässig ist.

Keine freiwillige Rückkehr

Bei jeder Außerlandesbringung würden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten, um den Abschiebeprozess von Beginn bis zur Übergabe an die Behörden im Heimatland ohne Zwischenfälle und unter Einhaltung höchster (Menschenrechts)standards gewährleisten zu können, hieß es vom BFA. Die für den 27. April 2023 geplante unbegleitete Einzelrückführung in die Türkei wurde von Herrn D. vereitelt. Seitens des BFA war daher Schubhaft zur Sicherung eines weiteren Abschiebeversuchs zu verhängen.

Dass der Mann schließlich in Handschellen von der Polizei weggebracht wurde, hatte in Tirol dennoch teilweise für Empörung gesorgt. Schließlich habe er in einem Mangelberuf als Koch gearbeitet und sei gut integriert gewesen – mehr dazu in Frist versäumt: Asylwerber vor Abschiebung