Gerichtsgebäude in Innsbruck
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Gericht

Freispruch in Vergewaltigungsprozess

Mit einem Freispruch hat am Montagnachmittag ein Vergewaltigungsprozess am Innsbrucker Landesgericht geendet. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten im Zweifel frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe gegen den 22-jährigen Tiroler wogen schwer: Die Staatsanwaltschaft hatte Vergewaltigung in drei Fällen angeklagt. Über Snapchat soll der Mann im vergangenen Oktober Kontakt zu drei Frauen im Alter zwischen 16 und 19 Jahren aufgenommen haben. Snapchat ist ein kostenloser Nachrichten-Dienst am Handy. Damit können Fotos, Sprach – oder Textnachrichten verschickt werden. Mehrmals habe der mutmaßliche Täter die jungen Frauen kontaktiert und ihr Vertrauen gewonnen.

Angeklagter zeigte sich nicht schuldig

Beim Treffen soll es dann zu den Vergewaltigungen gekommen sein. Der Angeklagte hingegen bekannte sich von Anfang an nicht schuldig und die Verteidigung forderte einen Freispruch. Im Zweifel sprach ihn dann das Schöffengericht nicht rechtskräftig frei.