Nach der Zurückweisung eines Fortführungsantrags durch das Landesgericht Innsbruck am Freitag wird es in der Causa keine strafrechtlichen Konsequenzen geben – mehr dazu in Ischgl: Ermittlungen endgültig eingestellt.
Kolba zeigt sich von Entscheidung nicht überrascht
Für Kolba war die Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck keine Überraschung. „Das war zu erwarten. Die Strafjustiz in Tirol hat gegen damals aktive Politiker von vornherein gar nicht ermittelt, sondern nur Landesbeamte und den Bürgermeister von Ischgl verdächtigt und diese Verfahren nun endgültig eingestellt“, stellte er fest. 300 Opfer des „Behördenchaos in Ischgl“ würden das aber anders sehen, verwies Kolba auf die an den Landesgerichten Wien und Innsbruck anhängigen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Tirol.
„Wir werden alle Instanzen ausschöpfen, um doch noch die Verantwortung für die Verteilung von kolportierten 11.000 Infizierten auf ganz Europa zu klären“, so der VSV-Obmann. Er ging davon aus, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) zur Auslegung der EU-Grundrechte-Charta den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersuchen wird.