Schafe in einem Wald
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Tiere

Jäger: Wolfsabschüsse verhindern Risse nicht

Unterschiedliche Reaktionen gab es am Mittwoch zu den durch eine Landesverordnung erleichterten Abschüsse von sogenannten Problemwölfen. Der Jägerverband begrüßte die Regelung zwar, Risse von Nutztieren würden damit aber nicht verhindert.

Vor allem die Rechtssicherheit und die Frage der Anonymität der Jägerinnen und Jäger waren aus Sicht des Jägerverbandes zuvor problematisch und bereiteten Sorgen. Mit der neuen Verordnung des Landes gebe es jetzt keine Bedenken mehr, sagte Landesjägermeister Anton Larcher im Gespräch mit dem ORF Tirol.

Jäger übernehmen Abschüsse anonym

„Wir sind nicht scharf darauf, Wölfe zu schießen, aber weil wir die Jagd auch auf den Grundstücken der Besitzer und der Landwirte ausführen, haben wir eine gewisse Verpflichtung, hier zu helfen. Denn wer soll sonst eine solche Entnahme machen?“ so der Landesjägermeister.

Innerhalb von acht Wochen und in einem Umkreis von zehn Kilometern eines Nutztierrisses kann ein Wolf dann geschossen werden. Eine öffentliche Identifizierung des Jägers sei dabei nicht so leicht möglich. Den Jägerinnen und Jägern sei das wichtig, um Anfeindungen auszuschließen.

Geschossen wird der gesichtete Wolf

Eine DNA-Analyse, um den tatsächlich für Nutztierrisse verantwortlichen Wolf zu finden, wird es laut Verordnung nicht mehr geben. Jener Wolf, der in der Nähe gesichtet wird, kann geschossen werden. Der Landesjägermeister geht trotzdem davon aus, dass so das richtige Tier erlegt werden könne.

Verordnung wird keine Risse verhindern

Über 350 Schafe und Ziegen sind nach Angaben des Landes im vergangenen Jahr in Tirol von Wölfen gerissen worden. Insgesamt waren große Beutegreifer für den Riss von 413 Tieren verantwortlich.

Dass es mit der neuen Regelung wirklich weniger werden, bezweifelte Larcher stark. Das liege an der Populationsentwicklung des Wolfes: „Die Reproduktionsrate liegt bei 30 Prozent und wenn man weiß, wie viele Individuen rund um Österreich ihr Territorium haben, dann rechne ich nicht damit, dass es weniger werden.“

Naturschutzbund kritisiert Verordnung als EU-rechtswidrig

Mit der Verordnung würde ein Großteil der Wölfe in Tirol zum Abschuss freigegeben. Grundlage dafür sei die ebenfalls neue Almschutzverordnung, die alle Tiroler Almen als nicht durch Herdenschutz schützbar erklärt. Der Naturschutzbund sieht darin einen massiven Widerspruch zu geltendem EU-Recht und vor allem auch zur Realität.

Die Arbeit von Hirten, Almbewirtschaftern und Landesmitarbeiterinnen, die seit 2021 auf den Tiroler Projektalmen Herdenschutzmaßnahmen erfolgreich umsetzen, blieben von der Landesregierung unberücksichtigt, so der Naturschutzbund am Mittwoch.

Ungeschützte Nutztiere auch künftig leichte Beute

Die Rückkehr des Wolfes nach Österreich stecke noch in den Anfängen und es sei mit einer zunehmenden Besiedelung aus den Wolfspopulationen der Nachbarländer zu rechnen. Nicht geschützte Nutztiere würden für Wölfe immer eine leichte Beute darstellen. Somit werden Weidetierhalter durch das Vorgehen der Tiroler Landesregierung nicht unterstützt.

Nur durch die korrekte Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen könnten Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere nachhaltig reduziert werden. Wölfe, die fachgerechte Herdenschutzmaßnahmen überwinden lernen, könnten bereits jetzt nach geltendem EU-Recht entnommen werden, argumentierte der Naturschutzbund.