Am 11. Oktober 1983 wurde mit der ersten Herztransplantation in der Innsbrucker Universitätsklinik Medizingeschichte geschrieben. In einer achtstündigen Operation pflanzten die Ärzte dem Wörgler Josef Wimmer ein zweites Herz ein, um sein eigenes zu unterstützen. Sein eigenes Herz blieb dabei im Körper, das Spenderherz wurde als zusätzliches Herz eingesetzt. Man nennt das eine „heterotope Herz-Transplantation“.
Für Wimmer begann mit der Operation ein zweites Leben. Am 6. Dezember 1983 – 54 Tage nach der Operation – konnte Wimmer die Innsbrucker Klinik verlassen. Er starb nach einer weiteren Operation an einem Gehirnschlag.
Organtransplantationen bis dahin nur selten
Starchirurg Raimund Margreiter hatte bis dahin sämtliche, transplantierbare Organe mindestens einmal verpflanzt. Zu der Zeit hatten Organtransplantationen noch keinen großen Stellenwert, erinnert sich Raimund Margreiter. Auch die räumlichen und personellen Voraussetzungen in der Klinik seien damals sehr mangelhaft gewesen.
20 Herztransplantationen jährlich in Innsbruck
Durch das mediale Großereignis erlangte die Transplantationschirurgie in Innsbruck Weltruhm, dafür sei eine gewisse Portion Sturheit notwendig gewesen, so Raimund Margreiter. Seit Beginn des Herztransplantationsprogramms hat sich viel getan. Mittlerweile werden in Innsbruck rund 20 Herzen im Jahr transplantiert, in diesem Jahr waren es bisher drei.
Lange Warteliste für Organtransplantation in Österreich
Aktuell stehen an der Klinik zwölf Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spenderherz. Österreichweit sind es 50. Die Wartezeit ist lang. Die Regeln, wer ein Spenderorgan bekommt, sind streng – es gibt großen Mangel.
Er habe nicht den Wunsch, dass sich Jeder als Organspender deklariere. Aber man müsse sich selbst überlegen, was sein werde, wenn man selbst oder ein Angehöriger nur durch eine Organtransplantation überleben können, sagt Stephan Eschertzhuber, Transplant-Referent für Westösterreich.
Widerspruchsregelung
In Österreich gilt die Widerspruchsregelung, das heißt, wer sich nicht zu Lebzeiten in das Widerspruchsregister eingetragen hat, ist in Österreich automatisch potentieller Organspender.