Euroscheine vor Online-Seite
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Politik

Richtlinien für Tirol-Zuschuss beschlossen

Die Landesregierung hat am Dienstag die Richtlinien für den Tirol-Zuschuss beschlossen. Der Zuschuss besteht aus einem Wohn- und Heizkostenzuschuss. Nach einem Beschluss des Anti-Teuerungsrates wurden die Einkommensgrenzen nochmals angepasst.

Die Antragstellung wurde vereinfacht, anstelle des „Jahreszwölftels“ zählt laut Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) das tatsächliche monatliche Netto-Einkommen, ohne Sonderzahlungen, eines Haushaltes. Bis zu 70.000 Haushalte in Tirol können demnach vom Tirol-Zuschuss profitieren. Er greife nicht nur bei den unteren Einkommen, sondern bis in den Mittelstand hinein, so Mattle. Der Tirol-Zuschuss kann von 1. April bis 31. Oktober 2023 mittels Online-Formular oder per Post beantragt werden.

Viele bekommen ein Schreiben vom Land

Haushalte, die den Heiz- oder Energiekostenzuschuss aus dem Jahr 2022 bekommen haben bzw. noch bekommen werden, erhalten automatisch im Laufe der kommenden Wochen ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag des Landes übermittelt. Ein solches Schreiben erhalten zudem auch alle rund 15.000 Haushalte mit Mindestsicherungs-Bezieherinnen und -Bezieher in Tirol für eine Unterstützung bei den Wohnkostenzuschuss.

Online-Rechner bietet Orientierung

Der Wohnkostenzuschuss variiert je nach Einkommen und Haushaltsgröße. So erhält eine antragsberechtigte, alleinstehende Person mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.100 Euro einen Wohnkostenzuschuss in Höhe von 350 Euro. Inklusive dem Heizkostenzuschuss, der grundsätzlich bei 250 Euro liegt und vor allem bei niedrigeren Einkommen greift, erhält die Person 600 Euro Tirol-Zuschuss. Weiteres Beispiel: Eine vierköpfige Familie kann bis zu 900 Euro Tirol-Zuschuss bekommen. Zur Orientierung finden Interessierte einen Tirol-Zuschuss-Rechner auf den Internetseiten des Landes.