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Wirtschaft

AK mahnt zur Vorsicht bei Steuerausgleich

Die Arbeiterkammer Tirol (AK) weist darauf hin, dass der Familienbonus Plus beim Steuerausgleich immer beantragt werden muss, auch wenn er bereits monatlich über den Arbeitgeber bezogen wurde. Werde das nicht gemacht, komme es zu Nachforderungen des Finanzamts, hieß es bei der AK.

Bei der steuerlichen Begünstigung „Familienbonus Plus“ gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder können Eltern den Familienbonus Plus über die monatlich laufende Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigen lassen oder im Rahmen des Steuerausgleichs beantragen.

Nochmal beantragen bzw. bestätigen

Die AK weist darauf hin, dass beim Lohnsteuerausgleich der Familienbonus Plus auch dann beantragt bzw. bestätigt werden muss, wenn er monatlich bezogen wurde. Ansonsten würde es zu einer Rückforderung des Finanzamts kommen.

Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Begünstigung von maximal 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Bei volljährigen Kindern beträgt die Begünstigung maximal 650 Euro. Diese Begünstigung wird direkt von der jährlichen Steuerlast abgezogen.