Oberlandesgericht Innsbruck
ORF.at/Christian Öser
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Gericht

U-Haft: Justiz kritisiert Anwalt des Vaters

Das Landesgericht Innsbruck verwehrt sich gegen die Kritik, eine absurde Entscheidung getroffen zu haben. Der Anwalt des 38-jährigen Vaters eines sechsjährigen zu Tode gekommenen Buben nannte die Entscheidung zur Untersuchungshaft laut „Tiroler Tageszeitung“ als „geradezu absurde“.

In einer Aussendung des Landesgerichts hieß es am Freitag, Gericht und Staatsanwaltschaft wiederholt zu unterstellen, Entscheidungen seien „geradezu absurd“, entferne sich von sachlicher Kritik und sei indiskutabel. Es sei legitim, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren. Solche Kritik habe aber sachlich zu bleiben und sei sachlich vorzutragen.

U-Haft nur bei dringendem Tatverdacht

Die Justiz treffe Entscheidungen ausschließlich aufgrund objektiver und sachlicher Überlegungen, heißt es in der Gerichts-Aussendung. Diese Entscheidungen würden entsprechend begründet. Betroffene hätten die Möglichkeit, sich dagegen mit einem Rechtsmittel zur Wehr zu setzen. Die Verhängung der Untersuchungshaft sei nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nur dann zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig sei, vom Gericht zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft vernommen worden sei und ein Haftgrund vorliege.

Sie dürfe selbst bei Vorliegen eines Haftgrunds nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache oder zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis stehe oder ihr Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel erreicht werden könne. „An diesen Maßstäben hat sich die Entscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnisse orientiert. Hier der Justiz zu unterstellen, sie würde absurde Entscheidungen treffen, ist entschieden zurückzuweisen.“

Mit Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr begründet

Im konkreten Fall hieß es von der Staatsanwaltschaft zu den Haftgründen, es liege Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr vor. Nach den Ermittlungen der Polizei gebe es Zweifel an der Darstellung des Vaters. Der hatte angegeben, bei dem nächtlichen Spaziergang mit seinem Sohn von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. In dieser Zeit sei der beeinträchtigte Bub aus dem Kinderwagen gestiegen, in die hochwasserführende Kitzbüheler Ache gestürzt und ertrunken.

Anwalt: Indizien sind „nicht tragfähig“

Der Anwalt des Vaters, Hubert Stanglechner, bezeichnet die von der Polizei vorgebrachten Indizien als „nicht tragfähig“ und die Behauptung, der Vater habe seinen Sohn in die hochwasserführende Kitzbüheler Ache geworfen, um ihn von seiner Krankheit zu erlösen, als „völlig absurd“. Gerade in letzter Zeit habe sich bei der Krankheit des Sohnes eine Besserung eingestellt und es habe eine sehr gute Betreuungssituation erreicht werden können.