Ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen etwa die Schülerinnen und Schüler der Tourismusschulen oder der Höheren Bundeslehranstalten, um die Schule abschließen zu können. Für Alois Rainer, Tourismus-Obmann in der Wirtschaftskammer Tirol, ist das ein wichtiger Einblick in dem künftigen Berufsalltag: „Der Praktikant, der lernt die theoretischen Fähigkeiten in der Schule und versucht dann diese Fähigkeiten im Praktikum umzusetzen. Ich denke, dass wir diese jungen Menschen als Zukunft der Branche sehen sollten.“
Strenge Arbeitszeit-Bedingungen
Mit einem Ferialjob hingegen können Jugendlichen ihr Taschengeld aufstocken. Die Betriebe seien dankbar für jede helfende Hand, heißt es aus der Wirtschaftskammer. Die Arbeiterkammer Tirol rät den Jugendlichen, sich genau über rechtliche Fragen zu informieren. Jugendberaterin Vera Lochmann verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Demnach dürften in der Gastonomie 16- und 17-Jährige bis 23.00 Uhr arbeiten, in anderen Bereichen sei schon um 20 Uhr Schluss. „Darum raten wir Arbeitszeiten mitzuschreiben, weil dann habe ich einen Überblick, wieviel habe ich eigentlich gearbeitet, sind das schon die 40 Stunden, sind das mehr oder weniger“, so die Jugendberaterin.
Überstunden müssen auch abgerechnet werden
Der Gastronomie und Hotellerie wird teils vorgeworfen, es mit den Arbeitszeiten nicht allzu genau zu nehmen. Alois Rainer von der Wirtschaftskammer verweist auf viele „sehr, sehr gute Betriebe“, die Wert darauf legen, dass die Rahmenbedingungen eingehalten würden. „Das mit 40 Stunden Dienstvertrag und 60 Stunden Arbeiten, das gehört der Vergangenheit an. Wenn jemand mehr arbeitet, dann sind das Überstunden und die werden dann auch abrechnet, so wie sich das gehört“, sagt Rainer.
Die Bewerbungen für den kommenden Sommer laufen. Die Pflichtpraktika sind bereits zu rund zwei Dritteln vergeben. Offene Ferialjobs gibt es laut Wirtschaft dagegen im ganzen Land noch genug.