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Politik

Liste-Fritz-Kritik an Grundstückskauf

Die Liste Fritz kritisiert einen Grundstückskauf von Ex-Magna-Chef Siegfried Wolf im Bezirk Reutte scharf. Die Grundverkehrsbehörde hätte diesem einen Persilschein ausgestellt, anstatt sich um ihre eigentliche Aufgabe, den Erhalt der Landwirtschaft, zu kümmern, aus der das Grundstück herausgelöst worden sei. Die zuständige Behörde verteidigt ihr Vorgehen.

Manager Siegfried Wolf darf seit November rund 5.000 Quadratmeter Freiland sein Eigen nennen. Der Grundverkehr versuche hier, für einen prominenten und potenten Unternehmer eine Rutsche zu legen, kritisiert Liste-Fritz-Klubchef Markus Sint.

Markus Sint im Landtag
Liste Fritz
Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint

Behörde sieht sich nicht zuständig

Stein des Anstoßes ist eine landwirtschaftlich genutzte Immobilie in Biberwier mit Wald, Wiese, sechs Fischteichen samt Haus und Nebengebäude, herausgetrennt aus einer Landwirtschaft mit insgesamt 14 Hektar Größe. Dabei handle es sich um Grund und Boden aus einer Verlassenschaft. Der Erbe, ein Gemeinderat, hat das Grundstück mit sechs Fischteichen samt Haus und Nebengebäude herausgetrennt und um eine Million Euro an Wolf verkauft.

Somit sei es eine Landwirtschaft, deshalb hätte es die Genehmigung seitens der landwirtschaftlichen Grundverkehrsbehörde gebraucht, so Sint. Diese erklärt sich jedoch für nicht zuständig: Eine landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks sei schon „aufgrund der Teiche nicht möglich“, hieß es auf Anfrage der APA in einer Stellungnahme. Zudem sei eine großflächige Bebauung am von Wolf erworbenen und als Freiland gewidmeten Grundstücks ausgeschlossen. Da man es hier außerdem mit einem bebauten Grundstück zu tun habe, sei darüber hinaus von der Bezirkshauptmannschaft Reutte kein formelles Grundverkehrsverfahren durchzuführen gewesen.

Landwirtschaftlicher Befähigungsnachweis wäre nötig

Diese Begründung sei absurd, so Sint. Von 4.658 Quadratmeter Grundstück seien drei Prozent bebaut: „Mit einem Haus, das für eine Fischzucht geeignet ist. An sich kann das kein Wohnhaus sein. Wenn es ein Haus zur landwirtschaftlichen Nutzung ist, dann wäre die Grundverkehrsbehörde dafür zuständig“, so Sint. Auch müsste Siegfried Wolf in dem Fall nachweisen, dass er das Anwesen landwirtschaftlich bewirtschaften kann.

Für das Anwesen hätte sich auch eine einheimische Familie interessiert, die bereits eine Fischzucht betreibt und den selben Kaufpreis geboten hätte, so Markus Sint. Der Verkauf widerspreche auf jedem Fall dem Grundverkehrsgesetz, das primär die Erhaltung und Stärkung eines lebensfähigen Bauernstandes in Tirol sicherstellen will.

Der Kauf ist allerdings rechtskräftig und abgeschlossen. Unternehmer Siegfried Wolf könnte das bestehende Haus laut Gesetz um 25 Prozent erweitern. Laut Sint sei jetzt der Bürgermeister am Zug. Er habe zu kontrollieren, dass kein illegaler Freizeitwohnsitz entstehe.