Der fünfjährige Bub war im Juni 2017 mehrere Minuten unter Wasser, bevor Alarm geschlagen wurde. Tage nach dem Vorfall bei einem Schwimmkurs im Bezirk Kitzbühel starb das Kind dann im Krankenhaus. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten kam damals zum Schluss, dass ein gesundheitliches Problem die Ursache für das Ertrinken gewesen sein könnte. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts grob fahrlässiger Tötung wurden eingestellt.
Neues Gutachten änderte juristische Bewertung
Die betroffene Familie kämpfte im Zivilrechtsweg mit ihrem Verfahrenshelfer Andreas Ermarcora weiter. Eine weitere Expertise zeigte dann, dass der Tod des Kindes durch rechtzeitiges Einschreiten verhindert werden hätte können.
Kurz vor der Verjährung kam es zum Strafverfahren gegen den damals verantwortlichen Schwimmlehrer. Der 52-Jährige zeigte sich nach dem zweiten Gutachten am Freitag voll geständig und reuig. Er wurde – bereits rechtskräftig – zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt.