Von den 10,4 Millionen kommen 47 Prozent von der EU, 53 Prozent vom Land Tirol. Das Geld steht zwischen 1. Februar 2023 und Ende 2027 für naturschutzrelevante Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung zur Verfügung.
Neue Richtlinie schließt an Vorgänger an
Die Vorgängerrichtlinie galt von 2014 bis 2020 und wurde bis zum Jahr 2022 verlängert. In dieser Zeit wurde etwa das Naturparkhaus in Längenfeld errichtet oder der Pigerbach im Gurgltal renaturiert. Insgesamt konnten 75 Naturschutzprojekte mit Förderungen von 19,5 Millionen Euro unterstützt bzw. umgesetzt werden.
Die nun erlassene Sonderrichtlinie schließt damit nahtlos an das Vorgängerprogramm an und bietet wieder Fördermöglichkeiten für Arten- und Lebensraumschutzprojekte wie Renaturierungen, Schutzgebietsbetreuung und bewusstseinsbildende Maßnahmen.
Breiter Kreis an möglichen Projektwerbern
Mit den sogenannten LE-Mitteln können auch Studien finanziert und Managementpläne erstellt sowie Kooperationen im Bereich Biodiversität eingegangen werden. Die Fördermittel stehen sowohl land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Vereinen und Gebietskörperschaften als auch weiteren Projektwerberinnen und Projektwerbern, deren Projekte den Zielsetzungen der Sonderrichtlinie entsprechen, zur Verfügung.
Drei Schwerpunkte
Die LE-Sonderrichtlinie und deren Ziele gliedern sich in drei Schwerpunkte, die man unter „Erhaltung des natürlichen Erbes“, „verbesserte Zusammenarbeit“ und „Wissenstransfer“ zusammenfassen kann. Die geförderten Projekte können sich beispielsweise mit dem Management von Schutzgebieten, der Bekämpfung invasiver Tier- und Pflanzenarten oder Bewusstseinsbildung und Besucherlenkung befassen.
Der Tiroler Naturschutzlandesrat René Zumtobel (SPÖ) sagt zu dem Programm, insbesondere die Naturparke, die zahlreichen Klimawandelanpassungs-Modellregionen und die Tiroler Schutzgebiete, aber auch kleinere Initiativen und Umweltbildungsprogramme würden von den neuen Fördermitteln in den kommenden fünf Jahren profitieren.