Feuerwerkskäufer bei Containergeschäft
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Wirtschaft

Pyrotechnik-Fachhandel vor Umsatzhoch

Große Supermarktketten verkaufen ab heuer keine Feuerwerke und Silvesterknaller mehr. Alle, die trotzdem mit einem Knall ins neue Jahr starten wollen, wechseln deshalb zum Fachhandel. Dort stehen jetzt umsatzstarke Tage an.

50 bis 60 Euro würden Kundinnen und Kunden in Tirol durchschnittlich ausgeben, heißt es aus der Branche. Und auch sie spüren die Teuerung. Pyrotechnik-Fachhändler Daniel Marent spricht von einer Kostensteigerung von 15 bis 20 Prozent. Vor allem Transport- und Energiekosten seien nach oben gegangen.

Feuerwerke in Container
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Auch bei Feuerwerkskörpern ist die Teuerung deutlich zu spüren

Kunden kommen zum Fachhandel zurück

Viele große Supermarktketten verzichten mittlerweile völlig auf den Verkauf von Pyrotechnik, aus Rücksicht auf Mensch, Tier und Klima, wie es heißt. Die Kundinnen und Kunden würden zum Fachhandel wechseln. Daniel Marent sagt, im Fachhandel würden sie auch die Information bekommen, wie man so etwas verwendet. Das sei in den letzten Jahren etwas untergegangen.

Vor allem junge Männer unter Unfallopfern

Silvesterfeiern können heuer wieder uneingeschränkt stattfinden. Deshalb rechnet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) mit mehr Unfällen. Erfahrungsgemäß seien vor allem Männer zwischen 15 und 24 Jahren betroffen. Am häufigsten verletzten sie sich an Fingern, Händen und Armen. Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter verweist auf die Notwendigkeit, die Mindestabstände zu beachten. Außerdem solle man nur im Fachhandel gekaufte Feuerwerkskörper abschießen und die Bestimmungen des Herstellers beachten.

Menschen vor Feuerwerk
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Wichtig ist unter anderem, auf Abstände zu achten

Empfindliche Strafen drohen

Die Tiroler Polizei weist darauf hin, dass bereits Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie zum Beispiel Schweizer Kracher oder Raketen, im Ortsgebiet verboten sind, außer die Gemeinde mache eine Ausnahme. Auch in der Nähe von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Kirchen und anderen Gotteshäusern sind Feuerwerkskörper nicht erlaubt, ebenso nicht in der Nähe von Tierheimen und Tiergärten. Bei Verstößen ist mit Strafen bis zu 3.600 Euro zu rechnen.