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Politik

Heizkostenzuschuss wurde verlängert

Das Land Tirol hat die Einreichfrist für den Heiz- und Energiekostenzuschuss um drei Monate bis zum 31. März verlängert. Auch Online-Anträge sind ab sofort möglich. Bisher seien rund 22.500 Anträge für den Heiz- und Energiekostenzuschuss beim Land Tirol eingegangen.

Das Potenzial wurde im Landhaus auf bis zu 45.000 bis 50.000 Haushalte geschätzt. Mattle vermutete, dass für betroffene Menschen oftmals die Hemmschwelle zu groß sei, wegen Informationen zum Zuschuss aufs Gemeindeamt zu gehen. Daher habe man die Hotline sowie die Online-Beantragung etabliert. Bis zu 500 Euro können sich bezugsberechtigte Menschen – eine alleinstehende Person etwa bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.900 Euro – abholen. Zudem wurde die Einreichfrist in der Regierungssitzung um drei Monate bis zum 31. März 2023 verlängert.

Das diesbezügliche Beratungs- und Informationsangebot soll ausgeweitet werden, zudem soll eine Hotline eingerichtet werden, wo sich Menschen erkundigen können, ob sie anspruchsberechtigt sind oder nicht. „Uns geht es um einen niederschwelligen Zugang, sodass die Bürgerinnen und Bürger die zur Verfügung stehenden Mittel auch abholen können“, so Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP).

Bis zu 500 Euro Zuschuss für Heizen und Energie

Durch die Sicherung des TIWAG-Tarifs für Bestandskunden bis Mitte des nächsten Jahres und der mit 1. Dezember 2022 in Kraft getretenen Stromkostenbremse des Bundes sei die Versorgung mit Strom gesichert und finanziell abgefedert.

Seit Beginn der Heizsaison würden aber die gestiegenen Preise für Gas, Öl, oder Pellets die Bevölkerung vor Herausforderungen stellen, hieß es am Dienstag. Mit dem Heiz- und Energiekostenzuschuss des Landes Tirol können Bezugsberechtigte bis zu 500 Euro beim Land Tirol an Förderungen für die Heizperiode 2022/2023 abholen.

Einkommensgrenzen wurden erhöht

Eine Förderung ist grundsätzlich etwa beim Energiekostenzuschuss bereits bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.900 Euro bei alleinstehenden Personen möglich. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, diese Mittel auch abzuholen. Die Einkommensgrenzen wurden beim Heizkostenzuschuss bereits angehoben und der Energiekostenzuschuss greift auch bis in den Mittelstand hinein. Damit jene, die noch keinen Antrag gestellt haben, auch die Möglichkeit dazu haben, haben wir heute die Einreichfrist um drei Monate verlängert“, sagte Landeshauptmann Mattle am Dienstag nach der Regierungssitzung. Statt 31. Dezember 2022 gilt damit nun der 31. März 2023 als Stichtag.

Unterstützungen auch abholen

Der vom Bund angekündigte Heizkostenzuschuss und die damit verbundenen 500 Millionen Euro für die Länder würden dem Land Tirol weiteren finanziellen Spielraum verschaffen, um die Bevölkerung zielgerichtet zu entlasten, so Mattle.

Das bekräftigte auch LHStv. Georg Dornauer (SPÖ): „Die extremen Preisentwicklungen der vergangenen Monate treffen viele Menschen in unserem Land – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Vonseiten des Landes wollen wir bestmöglich unterstützen, wenn auch klar sein muss, dass die Teuerungen nicht zu einhundert Prozent von der Politik abgefedert werden können. Zentral ist es aber, dass jene Unterstützungen, die zur Verfügung stehen, auch abgeholt werden.“

Anträge können auch online gestellt werden

Ab sofort können die Anträge auch einfach und unkompliziert online eingebracht werden. Alle Formulare stehen online zur Verfügung. Wichtig sei, dass Antragstellende die entsprechenden Beilagen (beispielsweise Haushalts- bzw. Meldebestätigung sowie Nachweis der Monatseinkünfte) dem Antrag beilegen bzw. anhängen.