Stefan Denifl
APA/EXPA/Jakob Gruber
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Gericht

Freispruch für Ex-Radprofi Denifl

Der ehemalige Tiroler Radprofi Stefan Denifl ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf des gewerbsmäßigen, schweren Betrugs in Zusammenhang mit Blutdoping freigesprochen worden. Denifl war im Jänner 2021 zwar verurteilt worden, dieses Urteil hob der Oberste Gerichtshof (OGH) auf.

Der mittlerweile 35-Jährige hatte zwar zugegeben, mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben. Allerdings bestritt er, jemanden betrogen zu haben. Er habe immer alle Verträge erfüllt, argumentierte der Ex-Sportler während seines Prozesses.

Zunächst Haftstrafe für Denifl

Im Jänner 2021 wurde Denifl vom Landesgericht zu zwei Jahren Haft, 16 Monate davon bedingt, verurteilt. Der OGH zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden, weil es unter anderem Abklärungen zur Strafbarkeit bei ausländischen Rennen und des Schadens hinsichtlich der Verträge mit den Teams vorzunehmen galt.

Viele Anklagen betrafen etwa die Schweiz und Irland, das Gericht kam daher zur Ansicht, dass das österreichische Strafrecht gar nicht anzuwenden sei. Man könne auch nicht beweisen, dass das ganze Team aufgrund des Dopings eines Einzelnen schneller gefahren sei.

Dem Sieger der Österreich-Rundfahrt 2017 war man im Zuge der Operation Aderlass auf die Spur gekommen. Beim deutschen Sportmediziner Mark S. waren Blutbeutel von Denifl gefunden worden. Denifl drohten ein bis zehn Jahre Haft.