Das Profil eines Winterreifens
Verkehr

Ab Dienstag gilt die Winterreifenpflicht

Wie jedes Jahr beginnt mit 1. November die Winterreifenpflicht für Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen müssen die Fahrzeuge der Jahreszeit entsprechend ausgerüstet sein. Die Landesverkehrsabteilung hat dazu Kontrollen angekündigt.

Trotz der noch spätsommerlichen Temperaturen gilt ab 1. November die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Sie schreibt vor, dass Pkws und Lkws bei winterlicher Witterung Winterreifen befestigt haben müssen. Konkret müssen bei Fahrbahnen mit Schnee, Matsch oder Eis auf allen Rädern entsprechende Reifen montiert sein.

Regeln für Pkws und Lkws

Bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht auf der Fahrbahn können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden. Für Lkws und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen gilt, dass Winterreifen zumindest auf den Rädern einer Antriebsachse montiert sein müssen.

Automechaniker trägt Felgen für den Reifenwechsel, am Boden liegen Winterreifen verteilt
APA/HELMUT FOHRINGER
In den Werkstätten ist derzeit viel zu tun: Alle wollen die Reifen umstecken lassen

Die Landesverkehrsabteilung (LVA) appelliert an alle Fahrerinnenn und Fahrer, gerade zu Beginn der kalten Jahreszeit und speziell in den kommenden Monaten das Fahrverhalten den wechselnden Bedingungen anzupassen. Schließlich könne so das Unfallrisiko minimiert werden.

Polizei führt Schwerpunktkontrollen durch

Die Tiroler Polizei wird in den kommenden Wochen die Einhaltung der Winterreifenpflicht verstärkt kontrollieren, hieß es in einer Aussendung der LVA. Die Exekutive erinnert auch daran, während der Wintermonate mit entsprechender Winterausrüstung unterwegs zu sein. Bereits einzelne nicht korrekt ausgerüstete Fahrzeuge würden oftmals ausreichen, um bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen den gesamten Verkehr lahm zu legen.