Ein Elektriker repariert ein kaputtes TV-Gerät. Bei dem Fernseher handelt es sich um einen LCD-Flachbildschirm (Flatscreen)
APA/Harald Schneider
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Wirtschaft

Reparaturbonus in Tirol gut angelaufen

Über 15.500 Reparaturen sind mit dem Reparaturbonus des Klimaschutzministeriums seit April gefördert worden. Das Ministerium übernimmt die Hälfte der Kosten, maximal jedoch 200 Euro. Von der Maßnahme gegen die Wegwerfgesellschaft profitieren auch heimische Reparaturbetriebe.

Sei es das Rad vom Staubsauger, der Handybildschirm oder das E-Bike – die Reparatur von kaputten Elektrogeräten wird mit dem Reparaturbonus seit einem halben Jahr gefördert. Kundinnen und Kunden zahlen die Hälfte der Reparaturkosten, den Rest übernimmt das Klimaschutzministerium.

Maximal 200 Euro werden bei Reparaturen und maximal 30 Euro bei Kostenvoranschlägen gefördert. Bis 2026 stehen bundesweit Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro zur Verfügung. Sie kommen aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem coronabedingte Schäden in Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden sollen.

So funktioniert’s:

Vergleichsweise viele Partnerbetriebe in Tirol

Reparaturbons können nur in den 306 registrierten Partnerbetrieben eingelöst werden. Das sind gemessen an der Einwohnerzahl vergleichsweise viele, heißt es aus dem Klimaschutzministerium. Sie strecken das Geld vor und bekommen nach rund sechs Wochen den Betrag vom Ministerium refundiert. „An die Tiroler Partnerbetriebe wurden bislang 1,14 Millionen Euro ausbezahlt“, so das Ministerium. Österreichweit waren es bis zur Abrechnung Mitte September knapp über 18 Millionen Euro.

Längere Wartezeiten möglich

Ob es in der Branche insgesamt eine Zunahme an Reparaturen gebe, wisse man aufgrund mangelnder Daten noch nicht, ließ Franz Jirka, Obmann der Sparten Gewerbe und Handwerk in der Tiroler Wirtschaftskammer wissen. Einzelne Betriebe sprechen aber sehr wohl von einer Auftragszunahme durch den Reparaturbonus. So zum Beispiel der Kaffeemaschinenspezialist Farbmacher in Innsbruck, deshalb müsse man auch mit Wartezeiten bis zu 14 Tagen rechnen.

Wobei man Kundinnen und Kunden dabei unterstütze, ein Ersatzgerät zu finden, heißt es aus dem Unternehmen. Reparaturbetriebe empfehlen, bei längeren Wartezeiten mit dem Erstellen des Reparaturbons zu warten, bis das Gerät repariert ist. Nach Erstellung ist der Bon drei Wochen gültig. Wenn er nicht eingelöst wird, verfällt er. Pro Reparatur kann ein Bon erstellt werden. Eine Begrenzung pro Person gibt es nicht.

Vom Handybildschirm bis zum E-Bike

Der Reparaturbonus umfasst Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und die mit elektronischen und elektrischen Bauteilen ausgestattet sind. Dabei ist es egal, ob die Elektronik kaputt ist oder ein anderes Bauteil, wie zum Beispiel das Rad eines Staubsaugers.

Ausgenommen sind Autos, Leuchtmittel und Waffen sowie Geräte, die Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden. Dazu gehören etwa Photovoltaikanlagen. Auch Geräte, die nicht erneuerbare Energiequellen verwenden, sind ausgenommen, so zum Beispiel Notstromaggregate, welche mit Benzin betrieben werden.