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APA/Roland Schlager
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Politik

Wahlkarten rechtzeitig beantragen

Bei der Bundespräsidentenwahl gibt es für Wahlkartenwähler einiges zu beachten. Mit Wahlkarte wählen kann, wer am 9. Oktober wegen Abwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen sein Wahllokal nicht aufsuchen kann. Wichtig ist, die Wahlkarte rechtzeitig zu beantragen.

Allerletzte Frist für eine Wahlkarte ist Freitag der 7. Oktober um 12.00 Uhr Mittag. Bis dahin kann man am eigenen Gemeindeamt eine Wahlkarte persönlich beantragen oder durch eine schriftlich beauftragte Person abholen lassen.

Schriftlich bei der eigenen Gemeinde oder online etwa über www.wahlkartenantrag.at muss sie schon zwei Tage davor, also spätestens am Mittwoch, beantragt werden. Die Wahlkarte muss auf jeden Fall bis Sonntag 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Daher ist die Dauer des Postwegs zu beachten.

Wahlkarte kann man in jedem Wahllokal abgeben

Allerdings kann man sie bis zum Wahlschluss auch direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgeben. Im Unterschied zur Landtagswahl kann die Wahlkarte zudem am Wahlsonntag in jedem Wahllokal in Österreich abgegeben werden.

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, muss auch mit dieser wählen. Sollte die Stimmabgabe am Wahlsonntag doch persönlich im zugewiesenen Wahllokal oder in einem anderen Wahllokal in Österreich möglich sein, muss die Wahlkarte unbedingt mitgenommen werden und die Wahlkarte für die Stimmabgabe verwendet werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden. Eine beschädigte Wahlkarte kann in der Gemeinde ausgetauscht werden, wenn sie weder zugeklebt noch die eidesstattliche Erklärung unterschrieben wurde.