Wahlkarte für die Nationalratswahl
APA/Roland Schlager
APA/Roland Schlager
Landtagswahl 2022

Schriftlicher Wahlkartenantrag bis Dienstag

Der Dienstag ist der letzte Tag für schriftliche Wahlkartenanträge zur Tiroler Landtagswahl. Diese Frist wurde um einen Tag verkürzt, früher war es Mittwoch. Gestrichen wurde außerdem die Möglichkeit der Urnenwahl mit offener Wahlkarte.

Wer am Sonntag doch in sein Wahllokal kann, muss die Wahlkarte vorher ausfüllen und verschlossen und unterschrieben abgeben bzw. von einer anderen Person abgeben lassen. Möglich ist dies bei der Landtagswahl aber nur im eigenen Wahlsprengel.

Ausweis-Scan und Begründung

Alle wahlberechtigten Tiroler, die über die neue Zusammensetzung des Landtags mitentscheiden wollen, aber am Sonntag nicht in ihrer Gemeinde oder z.B. erkrankt sind, brauchen eine Wahlkarte. Will man sie postalisch zugestellt bekommen, kann man sie nur noch bis Dienstag schriftlich beantragen – per Brief könnte es freilich schon zu spät sein, aber auch per E-Mail oder elektronisch über wahlkartenantrag.at ist es möglich. Jedenfalls muss die Identität nachgewiesen werden, mit elektronischer Signatur oder Kopie bzw. Scan eines Lichtbildausweises. Und man muss einen Grund angeben, warum man nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann.

Allerletzte Möglichkeit: Gemeindamt Freitag 14.00 Uhr

Kann man selbst oder eine schriftlich bevollmächtigte Person (mit Kopie eines Ausweises des Antragstellers) die Wahlkarte selbst abholen am Gemeindeamt, ist ein schriftlicher bzw. elektronischer Antrag noch bis Freitag, 23. September, 14.00 Uhr möglich – ebenso wie der persönliche mündliche Antrag direkt am Gemeindeamt. Nicht zulässig ist ein telefonischer Antrag.

Verwendet werden kann die Wahlkarte für die Briefwahl – entweder am Postweg oder man selbst oder ein andere Person bringt sie während der Amtsstunden zum Gemeindeamt. Am Postweg muss sie spätestens am Freitag, bei Abgabe am Freitag bis 14 Uhr bei der Gemeinde einlangen.

Abgabe in anderen Wahllokalen nur bei Bundeswahlen

Kann man am Sonntag aber doch selbst in das Wahllokal gehen, muss man die Wahlkarte seit der Wahlrechtsänderung 2020 allerdings vorher ausfüllen, zukleben und unterschreiben. So kann man sie auch einer anderen Person mitgeben – aber jeweils nur im eigenen Wahlsprengel am Hauptwohnsitz. Die Möglichkeit, die Wahlkarte in anderen Wahllokalen abzugeben, besteht nur bei Bundeswahlen – also etwa der Bundespräsidentenwahl zwei Wochen später.