Kuppelzelt im Gebirge
Archiv Alpenverein
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Umwelt

Zahl verdoppelt: Übernachten auf dem Berg

Der Nutzungsdruck auf die Alpen nimmt nicht erst seit der Coronavirus-Pandemie extrem zu. Immer mehr Menschen suchen Erholung in den Bergen. Wildcampen und Biwakieren in den Bergen sind zunehmend ein Problem.

Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor, erklärte der Österreichische Alpenverein in einer Aussendung am Mittwoch. Dasselbe gilt in Tirol auch oberhalb der Waldgrenze: Generell ist das Campen außerhalb von Campingplätzen im Bundesland verboten. Dazu zählen das Nächtigen in mobilen Unterkünften wie Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Autos oder Mobilheimen. Bei Missachtung können hohe Strafen drohen. Die Tiroler Bergwacht hat allein im letzten Jahr über 1.500 Anzeigen ausgestellt.

Kontrolleure der Bergwacht
ORF
Die Bergwacht kontrolliert vor allem in den Tourismusregionen viele Wildcamper

Illegales Campen nimmt zu

In den vergangenen Jahren und besonders in der Coronaviruszeit habe das verbotene Campen und Biwakieren am Berg sehr zugenommen, sagte die Landesleiterin der Bergwacht Tirol, Gabriele Pfurtscheller. Im letzten Jahr habe man über 1.500 Anzeigen ausstellen müssen. Besonders viele unerlaubte Camperinnen und Camper treffe man in den typischen Tourismusregionen: beim Plansee, im Ötztal, Stubaital und Zillertal. Hier habe sich die Zahl in den letzten zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Besonders häufig stehen Campingbusse und Zelte über Nacht unerlaubt bei Gewässern. Das sei angesichts von Gewittern und Murenabgängen wie derzeit sehr gefährlich, was den meisten Wildcampern offensichtlich nicht bewusst sei, sagte die Bergwacht-Landesleiterin.

Empfindliche Strafen

Bis jetzt hat die Bergwacht Anzeigen erstattet, die dann an die Bezirksverwaltungsbehörde gegangen sind. Dabei waren pro Person über 200 Euro zu berappen. Ab 1. August gibt es wieder die Möglichkeit, ein Organmandat auszustellen, das gleich eingehoben werden könne, hier liege die Strafhöhe bei 70 Euro pro Person, so Pfurtscheller.

Johannishütte in Osttirol
Hermann Hammer

Schutzhütte statt Wildcampen

Wer aber beispielsweise wegen einer Verletzung oder eines Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat laut Alpenverein keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren (Notbiwak) ist in ganz Österreich erlaubt. Wer ohne Not auf dem Berg übernachten will, dem stehe ein dichtes Netz an Schutzhütten zur Verfügung. Der Alpenverein setzt auch auf Aufklärungsarbeit: Die Kampagne RespektAmBerg macht sich für ein natur- und sozialverträgliches Miteinander auf dem Berg stark und will Konflikten vorbeugen. Mit dazu gehöre auch ein oft tabuisiertes Thema, das gerade beim Wildcampen auftaucht: der Klogang auf dem Berg. Beispielsweise benötigten Papiertaschentücher bis zu fünf Jahre, ehe sie verrottet sind.