Wie das Landesverwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, muss über die bis 1. November 2021 eingebrachten Vorschläge neuerlich abgestimmt werden. Zwingende Formerfordernisse beim Einbringen eines Wahlvorschlages seien nicht eingehalten worden, hieß es in der Entscheidung, über die auch die Online-Ausgabe der „Tiroler Tageszeitung“ berichtete.
Vorschlag wurde nicht rechtswirksam eingebracht
So sei ein einer Stimmgruppe der Wahl zugrunde gelegter Wahlvorschlag an eine personalisierte E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters der Abteilung Tourismus beim Amt der Tiroler Landesregierung knapp vor Ende der Einreichfrist übermittelt worden.
„Ein solches Vorgehen bewirkt keine rechtswirksame Einbringung, weshalb der Vorschlag als nicht fristgerecht eingebracht und daher ungültig zu werten war“, urteilte das Landesverwaltungsgericht. Zudem sei ein Wahlvorschlag eingescannt mit E-Mail übermittelt worden: „Aufgrund des Fehlens der originalen Unterschriften der wählbaren Personen auf dem Wahlvorschlag war der Wahlvorschlag ebenfalls als ungültig zu beurteilen“, so das LVwG. Der ursprünglich bestellte Aufsichtsrat hatte im vergangenen November dann den Vorstand gewählt. Ihm steht als Obmann der ÖVP-Landtagsabgeordnete Mario Gerber vor.