Leere Wohnung
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Land bestimmt 142 Vorbehaltsgemeinden

Die Landesregierung hat am Dienstag 142 Gemeinden per Verordnung zu Vorbehaltsgemeinden erklärt. In diesen Gemeinden ist der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch. Wer hier Wohnraum oder Bauland erwirbt, muss schriftlich erklären, dass kein Freizeitwohnsitz errichtet wird.

Das Land wolle illegalen Freizeitwohnsitzen mit allen Mitteln entgegenwirken und auch über den Grundverkehr einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts leisten, betonte LH Günther Platter (ÖVP). „Es geht darum, dass die Einheimischen beim Erwerb von Wohnraum und Bauland Vorrang haben.“ Zugleich wolle man der Spekulation mit Wohnraum einen Riegel vorschieben. Dies sei ein weiterer Schritt, um Wohnraum verfügbar und leistbarer zu machen, sagte der Landeshauptmann.

Vorbehaltsgemeinden:

Instrument gegen unzulässige Freizeitwohnsitze

Durch diese Verordnung zum Tiroler Grundverkehrsgesetz hätten die 142 der insgesamt 277 Tiroler Gemeinden und Behörden ein zusätzliches Instrument im Kampf gegen neue, illegale Freizeitwohnsitze, zeigte sich LHStv und Grundverkehrsreferent Josef Geisler (ÖVP) zufrieden. Wer in einer Vorbehaltsgemeinde Wohnraum oder Bauland erwirbt, muss schriftlich erklären, dass kein Freizeitwohnsitz errichtet wird.

Die Liste sei nicht in Stein gemeißelt. Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt in den Gemeinden würden laufend beobachtet, die Liste der Vorbehaltsgemeinden jährlich evaluiert und gegebenenfalls wieder angepasst, erklärte Geisler.

Behördliche Zwangsversteigerung als Strafe möglich

Stelle sich heraus, dass trotz gegenteiliger Erklärung ein illegaler Freizeitwohnsitz errichtet wurde, gibt es in den 142 Vorbehaltsgemeinden nun auch im Grundverkehr weitreichende Sanktionen – von einer Geldstrafe bis hin zur behördlichen Zwangsversteigerung, machte Geisler deutlich. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften. Die neue Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft.

Geschlossenes Fenster Wohnhaus von außen
ORF
Die Leerstandsabgabe ist in Vorbehaltsgemeinden speziell geregelt

Auf der Vorbehaltsgemeindeverordnung baut teilweise auch die geplante Leerstandsabgabe in der Raumordnung auf. Geplant ist, künftig einen Wohnungsleerstand ab sechs Monaten zu besteuern. Dabei sollen Ausnahmetatbestände wie ein vorgesehener Eigenbedarf berücksichtigt werden.

Leerstandsabgabe in Vorbehaltsgemeinden verdoppelt

Gesetzlich vorgesehen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Für jene Gemeinden, die im Rahmen des Grundverkehrsrechts als „Vorbehaltsgemeinden“ ausgewiesen werden und in denen damit der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, können diese Sätze jeweils verdoppelt werden.

Regulär reichen die Sätze von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Bei der Verdoppelung sind es 20 bis 50 Euro bei 30 Quadratmetern bzw. 180 bis 430 Euro bei mehr als 250 Quadratmetern.