Es werde auch nach dem 1. Juli weiterhin Kurzarbeit geben, bestätigte Bernhard Pichler vom AMS Tirol, allerdings mit strengerer Prüfung und nur in spezifischen Ausnahmefällen. Unternehmen, die beabsichtigen, ab 1. Juli in Kurzarbeit zu gehen, müssen dies mindestens drei Wochen vorher der regionalen AMS-Geschäftsstelle melden.
Andere Maßnahmen werden geprüft
In einem Beratungsverfahren prüfen Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund und AMS dann, ob die Kurzarbeit nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden kann. Etwa durch Abbau von Urlauben oder Zeitguthaben, aber auch die Kündigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei eine Option. Allerdings nur dann, wenn sie an andere Betriebe weitervermittelt werden können, hieß es.

Weiter großer Fachkräfte-Mangel
Aktuell sind in Tirol über 11.500 sofort verfügbare Stellen gemeldet, bei einer Arbeitslosenquote von 4,4 Prozent – mehr dazu in Arbeitslosigkeit sinkt in Tirol weiter.
Angesichts der weiter sinkenden Arbeitslosigkeit und der händeringenden Suche nach Arbeits- und Fachkräften in allen Branchen in Tirol ergebe die Bewilligung einer Kurzarbeit arbeitsmarktpolitisch derzeit nur in ganz speziellen Fällen Sinn, so Pichler.