Lab Truck von HG Pharma,
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Gericht

HG Lab Truck muss Auskunft erteilen

In der Causa rund um offenbar geleakte positive Tiroler PCR-Testergebnisse sind die ersten Auskunftsklagen gegen die Firma HG Lab Truck erfolgreich verlaufen. In drei Fällen muss HG Lab Truck bekannt geben, ob Kläger vom Datenleck betroffen sind.

Diese gerichtliche Entscheidung bestätigte ein Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts gegenüber der APA, nachdem Mittwochvormittag eine die Kläger vertretenden Innsbrucker Anwaltskanzlei eine dementsprechende Aussendung gemacht hatte. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.

Folgeprozesse in der Warteschleife

HG Lab Truck hatte bisher jegliche Auskunft verweigert, wurden die Klagen begründet. Über geltend gemachte Schadenersatzansprüche gab es vorerst noch keine Entscheidung. Dahingehend werde eine ausstehende Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgewartet, hieß es.

Anfang September 2021 hatten mehr als 24.000 offenbar geleakte positive Tiroler PCR-Testergebnisse für Aufregung gesorgt. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Untersucht werde der Verdacht des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz sowie jener des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem. Die Ermittlungen waren vorerst noch im Gange, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr der APA am Mittwoch.

HG LAB Truck sorgte mehrmals für Schlagzeilen

Die Causa HG Pharma bzw. HG Lab Truck beschäftigt seit Frühjahr 2021 immer wieder Medien und Politik. Die schwarz-grüne Landesregierung war Anfang Mai wegen der Causa unter Beschuss geraten. Vor allem die Direktvergabe des millionenschweren Auftrags ohne Ausschreibung im vergangenen September an die Firma von Ralf Herwig sorgte für scharfe Kritik. Er selbst legte die Geschäftsführung im Mai zurück, seine Frau fungiert seither als Geschäftsführerin. Das Land stellte ein unrechtmäßiges Handeln stets in Abrede.

Es stand der Vorwurf im Raum, dass die HG Lab Truck die vom Land in Auftrag gegebenen PCR-Tests „nicht sach- und fachgerecht durchgeführt hätte bzw. zur Durchführung solcher Tests nicht qualifiziert und berechtigt gewesen sei“. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt, sich letztlich aber dagegen entschieden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.