Der Arbeitspreis für Strom steigt um bis zu 60 Prozent. Das liege an den gestiegenen Preisen an den Strombörsen, erklärt Wolfgang Gschwentner von den Stadtwerken Kufstein. In den letzten Monaten habe es Preissprünge bis zu 300 Prozent gegeben. Da die Stadtwerke Kufstein nur zehn Prozent des benötigten Stroms selbst erzeugen und 90 Prozent an der Börse kaufen müssen, hätten sich die Einkaufskosten massiv erhöht, so Gschwentner.
Der Strompreis setzt sich aus Arbeitspreis, Netzkosten und Steuern zusammen. Der Bund sorgte bei den Steuern für Erleichterungen. Zusätzlich gibt es den Energiegutschein in der Höhe von 150 Euro. In Summe sollte sich die Stromrechnung daher nur gering erhöhen, versprach der Geschäftsführer der Stadtwerke. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden werde sich der monatliche Strompreis um ca. zwei Euro erhöhen.
Arbeiterkammer bereitet Sammelklagen vor
Kleinere Stromanbieter – speziell aus dem Ausland – hoben die Preise bereits in den vergangenen Monaten an oder kündigten den Vertrag mit bestehenden Kunden. Bei der Arbeiterkammer bereitet man Sammelklagen vor, sagt Domenico Rief von der AK Tirol.
Einige Anbieter hätten den österreichischen Markt verlassen, da sei man nun machtlos. Andere Anbieter würden höhere Strompreise verlangen, so Rief: „Man kann sich natürlich in einen Rechtsstreit einlassen, aber das dauert seine Zeit. Und da sammelt der Verein für Konsumenteninformation jetzt solche Anfragen.“
Bund federt Preiserhöhung mit Energiegutschein ab
Trotz der Probleme mit ausländischen Anbietern beruhigt der Experte. Für einen durchschnittlichen Haushalt sollten sich die Preiserhöhungen dank der Abfederung in Form des Energiegutscheins durch den Bund tatsächlich in Grenzen halten.
Voraussetzungen für Gutschein
Der einmalige Zuschuss von 150 Euro darf eingelöst werden, wenn etwa bei Unselbstständigen ein Monatsbruttobezug von 5.670 Euro brutto (bzw. das Doppelte bei Mehrpersonenhaushalten) nicht überschritten wird.
Einlösen darf den Gutschein die Person, auf deren Namen der Stromliefervertrag an dem Hauptwohnsitz läuft bzw. die zur Zahlung der Stromrechnung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz muss an der jeweiligen Adresse im Zeitraum 15. März bis 30. Juni d. J. an zumindest einem Tag bestanden haben.
Wer bis Juli keinen Gutschein erhält, kann diesen über die Homepage oder unter 050 233 798 bis 31. August anfordern.