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148 Gemeinden: Vorrang für Einheimische

148 Tiroler Gemeinden sollen als Vorbehalts-Gemeinden ausgewiesen werden. Dort soll Wohnraum und Bauland jenen vorbehalten werden, die ganzjährig in der Gemeinde wohnen. Die Verordnung geht nun in die Begutachtung.

"Da ein generelles Verbot von Freizeitwohnsitzen nicht möglich ist, ziehen wir mit dieser Verordnung im Grundverkehr eine weitere Schraube an, um den Wohnungsmarkt zu entlasten, indem wir illegalen Freizeitwohnsitzen entgegenwirken“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP). In den nun ausgewiesenen Gemeinden sei der Druck auf den Wohnungsmarkt nachweislich besonders hoch.

Weitere Möglichkeiten zu strafen

In ausgewiesenen Vorbehalts-Gemeinden muss künftig bei jedem Rechtsgeschäft im Bauland-Grundverkehr schriftlich erklärt werden, dass kein neuer Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Wird eine Immobilie trotzdem als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt, bietet neben dem Raumordnungsgesetz nun auch das Tiroler Grundverkehrsgesetz die Möglichkeit für Sanktionen, hieß es in einer Aussendung. Es gebe Geldstrafen, in weiterer Folge könnte es bei Verstößen auch zu behördlichen Zwangsversteigerungen kommen. Kontrolliert werde die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften.

Liste kann noch erweitert werden

Die Liste der Vorbehalts-Gemeinden könne noch erweitert werden. "Gemeinden, die derzeit nicht enthalten sind, die aber ebenfalls einen besonderen Druck auf den Wohnungsmarkt verzeichnen, können sich im Zuge der Begutachtung einbringen“, so Landesrat Geisler. Als Kriterien herangezogen wurden die durchschnittlichen Grundstückspreise und deren Entwicklung in den letzten Jahre, die Nebenwohnsitzquote und die vorhandenen Baulandreserven.

Vier Wochen in Begutachtung

Geisler räumt ein, dass die Erklärung zur Vorbehalts-Gemeinde allein keine Entlastung für den Wohnungsmarkt bringe. Sie sei auch eine Instrument für weitere Entlastungen am Wohnungsmarkt wie die geplante Leerstandsabgabe. Nach der vierwöchigen Begutachtungsphase und einer allfälligen Adaptierung der Verordnung soll diese dann noch vor dem Sommer von der Tiroler Landesregierung beschlossen werden.