Allerdings wird das Maskentragen vom Rektorat der Universität Innsbruck weiterhin empfohlen, vor allem dann, wenn etwa Abstandhalten nicht möglich ist.
Ebenfalls bereits aufgehoben bzw. ausgesetzt haben die Maskenpflicht auch die Universität Salzburg, die Technischen Unis (TU) in Graz und Wien, die Uni Graz, die Wirtschaftsuniversität, die Universität Klagenfurt, die Montanuni Leoben, die Musikuniversität Wien, die Donau-Uni Krems und bei Lehrveranstaltungen auch die Veterinärmedizinische Universität.
Weiter Masken bei Lehrveranstaltungen bei Med-Uni
Im Hörsaal und bei Prüfungen weiter Maske getragen werden muss dagegen an der Uni Wien, der Uni und der Kunstuni Linz, dem Mozarteum und an der Uni für Bodenkultur (Boku). An der Akademie der bildenden Künste ist die Maske dann weiter verpflichtend, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, an der Kunstuni Graz auf allen Verkehrsflächen sowie wenn eine Person im Raum das wünscht.
Auch an den Medizin-Unis in Innsbruck und Wien ist in den Lehrveranstaltungen weiter eine Maske zu tragen. An der Medizin-Uni Graz ist das nur der in jenen Bereichen der Fall, wo ein Patientenkontakt stattfinden kann.
Corona-Regelungen obliegen einzelnen Hochschulen
Das Covid-19-Hochschulgesetz überlässt die Festlegung der Corona-Regeln den einzelnen Hochschulen. Dementsprechend unterschiedlich sind sie in Sachen Maske auch ausgestaltet.