Mit 1. April hat sich die Teststrategie in Österreich geändert. Wie es bei den Kassenärztinnen und -ärzten weitergehen wird, wussten bis vor Kurzem aber nicht einmal die Ärzteschaft und die Ärztekammer selbst. Fest steht: Personen ohne Symptome können in den Ordinationen nicht mehr getestet werden. Schon vor längerer Zeit hat das Land beschlossen, mit April die Abrechnungsmöglichkeiten dafür einzustellen.
Regelung ließ auf sich warten
Weniger klar war hingegen der Umgang mit symptomatischen Personen. Erst am 31. März gegen 17.00 Uhr, also nur wenige Stunden vor dem Inkrafttreten der Verordnung, stand schließlich fest: Kassenärztinnen und -ärzte dürfen weiterhin Menschen testen, die aufgrund von Symptomen als Corona-Verdachtsfall gelten.
Wie PatientInnen informieren?
Vor allem die Kurzfristigkeit und die fehlende Planbarkeit werden nun von der Ärztekammer kritisiert. Kammeramtsdirektor Günter Atzl zeigte sich verärgert: „Wie drücke ich das höflich aus: Es ist für uns einfach sehr schwierig, sich auf etwas einzustellen, wenn man wirklich im letzten Moment die Information dazu bekommt.“
In den vergangenen Tagen hätten viele Ärztinnen und Ärzte angerufen, auch die Patientinnen und Patienten seien verunsichert: „Der Ärzteschaft können wir zumindest schnellstmöglich eine Email schicken. Die Patienten zu informieren ist viel schwieriger.“
Viele mit Erkältungs- und Grippesymptomen
Man sei bei der Tiroler Ärztekammer aber dennoch froh, dass weiterhin Tests bei symptomatischen Menschen möglich sind. Gerade jetzt sei es nämlich wichtig, die vielen Patientinnen und Patienten mit Grippe- und Erkältungssymptomen vor einer Untersuchung zu testen – ohne sie dafür in eine Apotheke oder Teststraße schicken zu müssen. Vor allem ältere Menschen würden davon profitieren, betonte Atzl.