Fahne der Stadt Innsbruck am Rathaus
ORF
ORF
Coronavirus

CoV: Innsbrucker Rathaus „öffnet“ wieder

Seit gut einem Jahr ist der Zutritt zum Stadtmagistrat nur eingeschränkt möglich. Mit den bundesweiten CoV-Öffnungsschritten ab Samstag fallen die Zugangskontrollen im Innsbrucker Rathaus. Für die meisten Anliegen muss man weiterhin vorher einen Termin vereinbaren.

Seit März 2020 gelten im Magistrat wegen der geltenden Corona-Maßnahmen eingeschränkte Zugangsregelungen. Seither ist das Innsbrucker Rathaus nur über die Fallmerayerstraße Nord sowie das Bürgerservice erreichbar. Ab dem 5. März fallen jetzt die Zugangskontrollen in der Maria-Theresien-Straße 18. Sämtliche Rathauszugänge werden wieder geöffnet, ebenso alle Aufzüge.

Maskenpflicht und vorab vereinbarte Termine

Das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und im Parteienverkehr bleibt allerdings weiterhin aufrecht. Um Verzögerungen und überfüllte Wartebereiche bei Behördengängen zu vermeiden, muss vorab nach wie vor ein Termin mit der entsprechenden Dienststelle vereinbart werden. Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen sind online oder über die Telefonnummer 0512-5360-0 erhältlich.

 Person hält eine FFP2-Maske
APA/Helmut Fohringer
Die FFP2-Maske bleibt eine fixe Begleiterin bei Amtsgängen

Bürgerservice weiter ohne Termin

Das Bürgerservice kann man weiterhin ohne Termin besuchen (Mo-Do 8.00 – 17.00 Uhr, Fr 8.00 – 12.00 Uhr). Gleiches gilt für die Aufenthaltsangelegenheiten (Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr) und das Meldewesen (Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr). Wer einen neuen Reisepass braucht, muss wie gehabt ein Termin im Vorfeld vereinbart werden.

Viele Amtswege können auch mit der elektronischen Unterschrift, der Handy-Signatur, über das Internet erledigt werden. Die Beantragung erfolgt über die Handy-Signatur-Seite oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoß) möglich. Diverse Formulare stehen Bürgerinnen und Bürger online auf der Stadt-Homepage zur Verfügung.

Land: Zutritt nur mit Termin

Zugang zu den Amtsgebäuden des Landes Tirol erhält man weiterhin nur, wenn man vorher mit den jeweiligen Stellen einen Termin vereinbart hat. Auch eine FFP2-Maske muss weiterhin getragen werden. Zudem gelten die allgemeinen CoV-Schutzmaßnahmen, wie die Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsregel, teilte das Land auf Anfrage des ORF Tirol mit.

Die Regelungen für die Bezirkshauptmannschaften verfolgen ihrerseits eine analoge Vorgehensweise für einen kontrollierten Parteienverkehr, beispielsweise in den Bürgerservice-Zonen. Detaillierte Informationen findet man auf der Landeshomepage.

Landesgericht Innsbruck
ORF

Gericht: Weiter strenge Maßnahmen

Auch in den Justizgebäuden im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck bleiben die Hygieneregeln streng, wie Vizepräsident Wigbert Zimmermann mitteilte. Parteienverkehr und Amtstage finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Es besteht FFP2-Maskenpflicht – auch während Verhandlungen.

Richterinnen oder Rechtsanwälte können unter Umständen die Maske ablegen, sofern sie geimpft oder genesen sind. Besucherinnen und Besucher von Verhandlungen, Dolmetscherinnen oder Sachverständige müssen nach Maßgabe einen 3G-Nachweis erbringen können, hieß es.