Landesgericht Innsbruck
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Chronik

Mesner wegen Missbrauchs verurteilt

An Innsbrucker Landesgericht ist am Mittwoch ein 43-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Der Mesner soll drei Mädchen mehrfach sein Geschlechtsteil in die Hände gelegt haben. Er wurde nicht rechtskräftig einer bedingten Haftstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte hatte vor Gericht jede Schuld von sich gewiesen. Als Mesner sei es seine Aufgabe gewesen, auch die Ministrantinnen und Ministranten beim Umziehen zu unterstützen. Über Jahre hinweg sei er somit hunderte Male mit den Kindern in Kontakt gekommen, Vorfälle habe es dabei nie gegeben, beteuerte der 43-Jährige vor Gericht.

Die Anklage warf dem Mann dagegen vor, drei Mädchen im Volksschulalter beim Umziehen in der Sakristei seinen Penis in die Hände gelegt zu haben. Das sei praktisch von hinten passiert, so dass die Kinder es nicht sehen, sehr wohl aber spüren konnten. Die Vorfälle liegen bereits einige Jahre zurück. Die Mädchen sollen ihren Müttern zwar davon erzählt haben, es kam damals aber zu keiner Anzeige. Erst im vergangenen Sommer wurde den Vorwürfen genauer nachgegangen.

Gericht sah Schuld als erwiesen an

Das Schöffengericht sah aufgrund der Beweisaufnahme genügend Anhaltspunkte für einen Schuldspruch. Viele kleine Mosaiksteine würden ein klares Gesamtbild ergeben, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der wiederholte sexuelle Missbrauch soll zwischen 2012 und 2019 passiert sein. Die drei betroffenen Mädchen hatten bei ihren Videoeinvernahmen übereinstimmend ausgesagt, dass ihnen der Angeklagte bei den Übergriffen verboten habe, sich umzudrehen. Zusätzlich zu bedingten Freiheitsstrafe wurde der 43-Jährige zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.

Die Verteidigung hatte die Anklage und auch die Aussagen der Mädchen vor Gericht massiv in Zweifel gezogen. Der Anwalt sprach im Prozess von einem Hirngespinst junger Menschen, außerdem hätten Volksschulkinder keine gefestigte sexuelle Vorstellung. 15 weitere Ministrantinnen und Ministranten waren im Zuge der Ermittlungen befragt worden, sie konnten sich an keine Vorfälle erinnern. Der Schöffensenat folgte allerdings den Ausführungen der Anklage und fällte einen Schuldspruch.