Das Rücklicht eines Neuwagens leuchtet auf.
ORF/Petra Ottitsch
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Gericht

Luxusautos: Haft für hinterzogene Steuern

Fünf Männer haben im großen Stil Luxusautos durch diverse Firmengeflechte nach Österreich geschleust und so rund fünf Millionen Euro an Steuern und Abgaben hinterzogen. Die Täter wurden vom Landesgericht Innsbruck rechtskräftig zu hohen Haft- und Geldstrafen verurteilt.

Das Scheinfirmenkonstrukt in Tirol, Italien, der Slowakei, Bulgarien und Deutschland hatte den Zweck, die Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Österreich zu umgehen und damit die Wagen billiger anbieten zu können, hieß es. Dadurch verschafften sich die Beschuldigten einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt.

Der Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung sei bereits im Jahr 2017 aufgekommen. Beschuldigt wurden zunächst insgesamt sieben Männer, sechs Österreicher und ein Serbe. Im März 2018 führte die Steuerfahndung an 25 Orten in Tirol und Wien Hausdurchsuchungen durch, 78 Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder standen im Einsatz. Sie wurden durch den Zoll, das Landeskriminalamt Tirol, die Abgabensicherung des zuständigen Finanzamtes sowie die Finanzpolizei unterstützt.

Entstandener Schaden teilweise wiedergutgemacht

Die akribischen Ermittlungen der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung hätten schließlich zu einer erdrückenden Beweislage gegen die Beschuldigten geführt, zeigte sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zufrieden. „Die Täter haben ihre gerechte Strafe erhalten“, meinte Brunner.

Dabei sei nicht nur umfassendes Beweismaterial sichergestellt worden, sondern es wurden auch wertvolle Gegenstände – darunter Luxuswagen und zwei Rolex-Uhren – beschlagnahmt. Durch die Verwertung der Wertgegenstände konnte bereits eine Million an entstandenem Schaden wiedergutgemacht werden, wurde betont.

Weitere Verfahren in Deutschland anhängig

In dem nun abgeschlossenen Gerichtsverfahren hätten sich alle Beschuldigten geständig gezeigt, hieß es. Die beiden Drahtzieher erhielten Haftstrafen von 24 bzw. 18 Monaten (davon acht bzw. sechs Monate unbedingt) und Geldstrafen in einer Höhe von 66.000 bzw. 26.000 Euro. Die weiteren Beschuldigten fassen bedingte Haft- und Geldstrafen aus.

Die Täter müssen außerdem den noch ausständigen Schaden in Höhe von rund vier Millionen Euro nachzahlen. Zusätzlich sind auch in Deutschland weitere Verfahren wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung anhängig.