Prozess Mord Kufstein
APA/MARKUS STEGMAYR
APA/MARKUS STEGMAYR
Gericht

Mord in Kufstein: Urteil lautet lebenslänglich

Ein 30-jähriger Mann aus Kufstein ist am Mittwoch vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte gestand einen 77-Jährigen mit 29 Messerstichen getötet zu haben und bekräftigte Aussagen, wonach das Opfer ihn früher sexuell missbraucht habe.

Nach nur 40 Minuten Beratungen waren sich die Geschworenen einig: Lebenslange Haft für den 30-jährigen Kufsteiner. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hat im Prozess erneut gestanden, im Juni 2021 einen 77-Jährigen am Innufer in Kufstein mit 29 Messerstichen getötet zu haben. Er habe „ihn und nur ihn“ töten wollen, so der gebürtige Kufsteiner. Das Mordopfer sei ein Nachbar der Großeltern in Kufstein gewesen und habe sowohl seinen Vater als auch ihn selbst früher missbraucht. Was genau vorgefallen sei, konnte bzw. wollte der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin nicht konkretisieren. „Es waren jedenfalls schlimme Dinge“, meinte er.

Staatsanwaltschaft zweifelte Motiv an

An ebendieser Behauptung hatte der Staatsanwalt zuvor in seinem Eröffnungsplädoyer Zweifel angemeldet. Der Angeklagte habe all das erst bei der Tat-Rekonstruktion im Juli erwähnt, so der öffentliche Ankläger. Zuvor hatte der Angeklagte mehrmals in den Einvernahmen erwähnt, dass er „mit dem Leben nicht zurechtkommt und er den Getöteten nicht kennt“.

Verteidigung stellt Mord außer Zweifel

Dass ebenjene nachträgliche Behauptung wie eine „Verteidigungsgeschichte“ wirke, räumte im Anschluss der Verteidiger ein. Es gebe dennoch keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte das Opfer gekannt habe, so der Verteidiger. Allein die Art der Tötung mit 29 Messerstichen weise auf eine „tief emotionale Tat hin“, strich er heraus. Mord sei, unabhängig von Opfer und Motiv, aber schlicht und einfach Mord, fügte er hinzu. Es gehe jetzt darum herauszufinden, welches „Strafmaß angemessen ist“.

Prozess Mord Kufstein
APA/MARKUS STEGMAYR

Hinsichtlich des Mordmotivs konnte auch der als Zeuge aussagende Vater des Angeklagten wenig konkretisieren. Das Opfer habe mit ihm zwar als Kind Dinge gemacht, „die nicht in Ordnung waren“. Was genau das war, wusste der Vater aber nicht mehr. Es gebe lediglich Erinnerungsfragmente, bei denen das Opfer und ein Freund etwa vor seinen Augen „Hand an sich angelegt“ hätten.

Gutachterin spricht von „unreifer Persönlichkeit“

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter attestierte dem 30-Jährigen in ihrem Gutachten „Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt“. Er leide aber unter einer „kombinierten Persönlichkeitsstörung“, die sich durch paranoide, schizoide und narzisstische Züge ausdrücke, führte sie vor Gericht aus. Er habe insgesamt eine „unreife Persönlichkeit“ und hänge auch zahlreichen Verschwörungstheorien an. All das führe dazu, dass seine Persönlichkeit „deliktfördernd“ und der Angeklagte somit gefährlich sei.

Tatort Kufstein nahe Krankenhaus
ORF
In diesem Bereich wurde das Mordopfer entdeckt

Der Beschuldigte hatte ursprünglich angegeben, sein Opfer zufällig ausgewählt zu haben, um ins Gefängnis zu kommen. Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Die Leiche des Opfers, die zahlreiche Stichwunden am Oberkörper und Halsbereich aufwies, wurde von einem Passanten entdeckt. Der damals 29-Jährige meinte zuerst, dass er bereits vor mehreren Wochen geplant habe, jemanden umzubringen, um inhaftiert zu werden, zumal er mit seiner Lebenssituation nicht mehr im Reinen sei. Erst später teilte der Vater dem Anwalt mit, dass sich Opfer und Täter schon länger gekannt haben sollen.