Ein Wolf blickt in die Kamera
Pixabay/raincarnation40
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Tiere

LVwG hebt Wolf-Abschussbescheid auf

Das Landesverwaltungsgericht in Tirol hat den Abschussbescheid des Landes Tirol für einen Wolf mit der Bezeichnung „118MATK“ aufgehoben. Der WWF und das Ökobüro hatten Beschwerde eingelegt, nun wurde der Bescheid an die Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.

Für das Gericht konnte auf Basis des Bescheides nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein anderer Wolf in jenem Gebiet aufhält, in dem der Wolf zum Abschuss freigegeben worden war. Das Tier wurde für 60 Tage in zehn Jagdteilgebieten von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen. Die Abschussgenehmigung wäre bis zum 26. Dezember gültig gewesen. Doch diese örtliche und zeitliche Begrenzung war dem Gericht zu wenig – weitere Ermittlungsschritte zum sicheren Abschuss des „richtigen“ Wolfes hätten unternommen werden müssen.

Land verweist auf Empfehlung von Fachkuratorium

„Ob die Abschussgenehmigung mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat das Landesverwaltungsgericht leider nicht beurteilt“, sagte LHStv. Josef Geisler (ÖVP). „Eine Sachentscheidung wäre aber wichtig, daher wollen wir die Angelegenheit einmal durch alle Instanzen ausjudizieren“, kündigte der zuständige Landesrat in einer Aussendung an.

Das Land sei den Empfehlungen des Fachkuratoriums gefolgt, argumentierte er. „Dass gerade dieses Tier im unmittelbar angrenzenden Pfaffenhofen nach Bescheiderlassung nachweislich noch weitere sechs Schafe gerissen hat, wird nun vom Gericht als Beweis gesehen, dass sich der Wolf nicht dort aufhält. Für mich ist das sogar eine Bestätigung, dass das Gebiet richtig gewählt wurde“, meinte Geisler. „Wir sind in der Natur. Es ist klar, dass Tiere sich bewegen“, hielt er fest. Es lägen auch keine Hinweise vor, dass sich ein anderer Wolf in dem Gebiet aufhalten würde.

WWF sieht sich bestätigt

WWF-Experte Christian Pichler beurteilte die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung des „europaweiten Schutzstatus der Wölfe“. Der WWF kritisierte zudem die häufig in den Raum gestellte Zahl von 59 Rissen durch den betreffenden Wolf, während ihm nur neun Risse tatsächlich genetisch zugeordnet werden konnten. Aus dem Landhaus hieß es dazu, dass dies aus technischer, finanzieller und praktischer Sicht gar nicht möglich wäre. Die Zuordnung der Risse zu einem bestimmten Wolf seien aber aus amtstierärztlicher Sicht nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt und fachlich einwandfrei.

WWF pocht auf Herdenschutz

Die Organisation forderte nun im Hinblick auf die kommende Almsaison eine „Herdenschutz-Offensive“ der schwarz-grünen Landesregierung. „Die Politik muss die geltenden Gesetze respektieren und darf nicht ständig nach Wegen suchen, sie zu umgehen“, meinte Pichler. Bevor ein Wolfsabschuss nämlich zulässig sei, schreibt das EU-Recht den Einsatz gelinderer Mittel wie Herdenschutzmaßnahmen vor.

Grüne: Wertvolle Erkenntnisse

Der Klubobmann der Tiroler Grünen, Gebi Mair, verwies in einer Aussendung auf drei „Komponenten“ der Urteils. Erstens zeige es auf, „wie wichtig eine fachliche Auseinandersetzung im Vorfeld ist“. Zweitens sei der Bescheid zwar als unzureichend aufgehoben, die gerade erst im Landtag beschlossene gesetzliche Grundlage aber nicht beanstandet worden. Zudem habe sich einmal mehr bewahrheitet, dass im Umgang mit dem Wolf keine rechtlichen Spitzfindigkeiten weiterhelfen, sondern das Land nun aktiver an der Koexistenz zwischen Almwirtschaft und Beutegreifer arbeiten muss. „Der Wolf wird auch in Zukunft durch Tirol ziehen“. Sein Parteikollege, Landwirtschaftssprecher Georg Kaltschmid, erinnerte an „wertvolle Erkenntnisse“ aus den heuer auf drei Almen durchgeführten Herdenschutz-Piloprojekten, „auf denen jetzt aufgebaut werden könne“.

Fachkuratorium wurde eingerichtet

Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.