Während es in der Steiermark und in Südtirol schon nachweislich zu sogenannten „Zuckerl-Partys“ bzw. „Corona-Partys“ gekommen ist, fehlen für Tirol stichhaltige Beweise. Allerdings, wird Walter Hasibeder, Präsident der Intensivmediziner in Österreich und Ärztlicher Leiter der Anästhesie und Operativen Intensivmedizin im Krankenhaus Zams, in der „Krone“ zitiert, er habe „viele derartige Gerüchte gehört, so wie auch die Verantwortlichen und Mitarbeiter im Gesundheitsministerium“.
Die "Tiroler Tageszeitung hatte vor Kurzem über ein mutmaßlich absichtliches Treffen von Männern und Frauen bei Erkrankten im Außerfern berichtet. „Ich finde diese Vorgehensweise verantwortungslos. Die Leute bringen damit sich und andere mutwillig in Gefahr“, mahnt Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP), „hier geht es um unser aller Gesundheitssystem.“
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren
Dass eine natürliche Infektion ein Schutz vor weiteren Infektionen ist, sei ein Irrglaube, betont Mediziner Hasibeder. Strafbar können „Corona-Partys“ in mehrerlei Hinsicht sein, so Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft. „Wer einen anderen mit Covid-19 infiziert, fügt ihm eine Gesundheitsschädigung zu und begeht daher eine – je nach Verlauf schwere – Körperverletzung.“
Wer vorsätzlich zur Verbreitung von Corona-Infektionen beiträgt oder auch nur eine Gefahr der Verbreitung schafft, verantworte das Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Auf dieses stünde laut Mayr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.